Illegales Glücksspiel: Razzien im Kreis Mettmann

Insgesamt fünf verdächtige Personen festgenommen.

Kreis Mettmann. Bei Razzien im Kreis Mettmann haben Fahnder nach Angaben der Polizei einen Schlag gegen das illegale Glücksspiel gelandet. In 15 Städten in NRW - darunter auch Hilden, Monheim, Erkrath, Haan und Dormagen - wurden insgesamt 68 Gewerbebetriebe sowie 12 Wohnungen durchsucht. Dabei nahm die Polizei drei mit Haftbefehl gesuchte türkischstämmige Männer zwischen 44 und 50 Jahren fest.

Die Beamten nahmen noch zwei weitere Verdächtige in Gewahrsam, die wegen anderer Delikte ebenfalls mit Haftbefehl gesucht worden waren. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln mit. Die Bande soll in großem Umfang verbotene Spielautomaten aufgestellt, Geldwäsche betrieben und 3,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Unterstützt wurde sie von mindestens 18 Helfern.

Die Beamten von Steuerfahndung, Kölner Polizei und Zollfahndung Essen kamen im Morgengrauen und durchsuchten 68 Gewerbe-Betriebe und zwölf Wohnungen. Die Aktion werde den ganzen Tag in Anspruch nehmen, sagte ein Polizeisprecher. Bis zum Mittag waren weit mehr als 150 Spielautomaten beschlagnahmt worden, ebenso eine scharfe Schusswaffe und Kokain.

Ausgangspunkt der seit Anfang 2008 andauernden Ermittlungen waren Erkenntnisse, wonach die Organisation mit Rauschgift handeln soll. Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich klare Hinweise, die den Verdacht des illegalen Glücksspiels, der Geldwäsche sowie der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall begründeten.

Bereits seit Jahren stellen die Festgenommenen Geldspielautomaten in Gaststätten, Cafes, türkischen Kulturvereinen und ähnlichen Örtlichkeiten mit Schwerpunkt in Köln-Mülheim auf. Aktuell betreiben sie acht eigene Spielhallen.

Nach bisherigen Erkenntnissen hat die Organisation in zahlreichen Objekten auch Spielautomaten aufstellt, deren Betrieb seit 2006 verboten ist. Hierbei handelt es sich um so genannte "Fungames", bei denen einerseits enorm hohe Gewinne möglich sind, andererseits innerhalb einer Stunde ein Verlust von mehreren Tausend Euro für den Spieler keine Ausnahme ist. (Zum Vergleich: Bei von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Geldspielgeräten darf aus Gründen des Spielerschutzes der durchschnittliche Stundenverlust 80,- Euro nicht übersteigen).

Die Auszahlung der Gewinne bei diesen Geräten erfolgt in der Regel wegen ihrer Illegalität hinter dem Ladentisch des Verantwortlichen am Aufstellort. Die mit den "Fungames" erwirtschafteten Gewinne werden naturgemäß nicht versteuert und gehen komplett am Fiskus vorbei. In den Fällen, in denen verbotene Spielgeräte aufgefunden werden, werden neben den strafrechtlichen Maßnahmen auch gewerberechtliche Folgemaßnahmen eingeleitet.

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