Kreis erhält 5,6 Millionen Euro zur Eigentumsförderung

Kreis Mettmann. Das Bauministerium NRW hat dem Kreis für 2014 Mittel in Höhe von 5,6 Millionen Euro für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum zur Verfügung gestellt. Mit zinsgünstigen Darlehen soll Haushalten mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person der Einstieg ins Wohneigentum erleichtert werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Haushaltseinkommen der Antragssteller innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung liegt. Für einen Vier-Personen-Haushalt (mit zwei Kindern) liegt diese Grenze bei 32950 Euro, was einem Brutto-Einkommen von circa 50900 Euro entspricht.

Die Höhe der Darlehen richtet sich nach der Haushaltsgröße. Das Grunddarlehen im Bereich Neubau und Ersterwerb beträgt 73.000 Euro. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind wird ein Kinderbonus von 5.000 Euro gewährt.

Bei gebrauchten Immobilien wird neben dem Grunddarlehen von 51.100 Euro ein Kinderbonus von 3.500 Euro pro Kind gewährt. Wird eine gebrauchte Immobilie innerhalb eines Jahres energetisch optimiert, beträgt das Grunddarlehen 58.400 Euro und der Kinderbonus 4.000 Euro pro Kind. Sowohl für Neubau oder Ersterwerb als auch für den Erwerb gebrauchter Immobilien kann zusätzlich auch ein Starterdarlehen in Höhe von 10.000 Euro bewilligt werden.

Je nach Einkommensentwicklung beträgt der Zinssatz bis zu 15 Jahre lang lediglich 0,5 Prozent. Die Darlehen werden mit 1 Prozent (Neubau) und 2 Prozent (gebrauchte Immobilien) bzw. 5 Prozent (Starterdarlehen) getilgt. Darüber hinaus erhebt die NRW.Bank einen einmaligen Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent.

Infos gibt es unter 02104/99-2655 oder per Mail an [email protected].

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