Bibliothek will Gebühr auf 15 Euro jährlich erhöhen

Der Erwachsenen-Ausweis soll 15 statt 14 Euro jährlich kosten. So will die Bücherei gestiegene Kosten decken.

Langenfeld. Ein viel entliehener Bestseller-Roman, etliche Seiten liegen lose oder halblose in dem Taschenbuch. Vorsichtig trennt Daniela Eßer die Seiten heraus, um sie wieder zusammenzukleben. „Wenn das Buch wieder heile ist, dürfte es noch einige Ausleihen erleben“, sagt die Mitarbeiterin der Stadtbibliothek. Die 24-Jährige trägt mit ihrer Arbeit in der Buchwerkstatt dazu bei, dass das Budget des Hauses nicht aus dem Leim geht.

600 000 Euro umfasst es insgesamt, 58 000 davon sind für den Medieneinkauf vorgesehen. Damit trotz leichter Preissteigerung weiter gut ein Zehntel des Bestandes jährlich erneuert werden kann, hat Bibliotheksleiterin Martina Seuser jetzt eine Erhöhung der Jahresgebühr für Erwachsene beantragt. Der Benutzerausweis soll künftig 15 statt 14 Euro kosten. Am Donnerstag wird der städtische Kulturausschuss darüber entscheiden (Sitzungsbeginn: 18 Uhr in Rathaus-Raum 187).

Minderjährige sind von der Gebührenerhöhung nicht betroffen. Kinder zahlen weiter nichts, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) fünf Euro pro Jahr. „Einzig beim Tagesausweis schlagen wir eine Erhöhung von 2,50 auf drei Euro vor, um diese Gebühr der Jahresgebühr anzupassen“, sagt Seuser.

In einem Aufwasch miterledigen soll der Ausschuss eine Satzungsänderung, die den Einwurfkasten für die Medienrückgabe betrifft. Ihn können Bibliothekskunden außerhalb der Öffnungszeiten nutzen. Das Gerät vermerkt per Funketikett (RFID), welche Medien wann genau zurückgegeben wurden. Laut Seuser trifft die Neuregelung Vorsorge für Fälle, in denen die Technik versagt oder ein Bedienfehler vorliegt: „Dann bleiben wir nicht auf den möglicherweise fälligen Säumnisgebühren sitzen.“ Im Klartext: Nicht die Bibliothek, sondern der Kunde trägt das Risiko einer Nichtverbuchung kurz vor Ende der Ausleihfrist.

Das klingt kleinlich, hat aber einen konkreten Hintergrund: Werden Säumnisgebühren fällig, weil ein Kunde seine Medien nicht rechtzeitig zurückgegeben hat, bekommen die Bibliothekare laut Seuser regelmäßig zu hören: „Ich habe doch online verlängert“. Ob Ausrede oder nicht, in der Satzung ist klar geregelt: Ist eine Verlängerung in der Bibliothek nicht „angekommen“, gilt sie als nicht existent. Der Kunde muss Säumnisgebühren zahlen. Diese Haftungsklärung wird nun auch auf den Nachtbriefkasten übertragen. Pro Medium wird bei Überschreiten der Rückgabefrist ein Euro Gebühr fällig, die sich nach jeder weiteren Woche Verspätung um je zwei Euro erhöht.

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