Stadt verzichtet beim Kanaltüvauf Nachweise der Eigentümer

Verwaltung setzt auf die Verantwortung der Hausbesitzer. Außerhalb von Wasserschutzgebieten entfällt die Prüfung.

Langenfeld. Beim Thema Kanaltüv geht bei vielen Hausbesitzern das große Zittern los: Schließlich liegen von 14 000 bebauten Grundstücken in Langefeld immerhin 11 200 in einem Wasserschutzgebiet. Und eben dieses entscheidet darüber, ob der Hausbesitzer seine Kanäle überprüfen lassen muss, oder nicht.

Wer außerhalb liegt, ist befreit. Das hat der Planungs- und Umweltausschuss festgelegt. Wessen Haus innerhalb einer Wasserschutzzone liegt, muss prüfen. So will es das Land. Aber, und das hat der Ausschuss ebenfalls gestern entschieden: Die Stadt wird das Ergebnis nicht einfordern.

Seit Anfang November gibt es vom Land NRW eine neue Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen. Das gilt für öffentliche Kanäle, aber auch für private Leitungen. „Alle städtischen Kanäle sind bereits kontrolliert worden“, sagt Fachbereichsleiter der Stadtentwicklung Ulrich Beul. Jetzt sind alle Grundstückseigentümer aufgerufen, sämtliche im Erdreich oder unzulänglich verlegte private Schmutzwasserleitungen zu prüfen. Ausgenommen sind Leitungen, die Niederschlagswasser fortleiten oder Schmutzwasserleitungen in dichten Schutzrohren.

„Es ist die eigene Verantwortung der Eigentümer, einen Gutachter zu beauftragen und die Prüfung durchzuführen“, sagt Beul. Die Gemeinde verpflichtet sich lediglich, beratend zu Seite zu stehen. Im Internet soll es bald umfängliche Informationen geben. Beul: „Wir werden alle Möglichkeiten der Veröffentlichung nutzen und das Verfahren so bürgerfreundlich wie möglich gestalten.“ Online kann dann auch jeder private Haushalt, Gewerbetreibender und Industriebetrieb nachsehen, ob das eigene Grundstück in der Wasserschutzzone liegt. Von den 510 Gewerbebetrieben in Langenfeld seien etwa 350 betroffen.

Auch wenn kein Verdacht auf einen Defekt besteht, sind die Eigentümer verpflichtet, die Dichtheitsprüfung machen zu lassen. „Wir sehen aber davon ab, von den Eigentümern Bescheinigungen über das Ergebnis der Prüfung zu verlangen“, sagt Beul.

Für SPD-Mann Joachim Herzig ist das ein Problem: „Es wird mit Sicherheit schwarze Schafe geben, die die Prüfung nicht durchführen lassen.“ 250 bis 300 Euro soll eine Prüfung in etwa kosten. Wird eine Sanierung notwendig, wird es natürlich teurer.

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