Erkrath: Kutscherhaus wird Denkmal

Die Liste der Denkmäler im Bayer-Park wird erweitert. Eine Klage droht im Falle des Gärtnerhauses.

Erkrath. Die Bayer-Villa steht schon längst unter Denkmalschutz. Nun hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr beschlossen, das dazugehörige Gärtnerhaus, das Kutscherhaus und die Lindenallee, die beide Gebäude verbindet, ebenfalls in die Denkmalschutzliste aufzunehmen. Schützenswürdig sind außerdem eine angrenzende Weißdornhecke und die nahe gelegene Streuobstwiese.

Der Initiative vorausgegangen war ein Antrag der BmU-Fraktion, das begonnene Verfahren der Unterschutzstellung des BayerParks wieder aufzunehmen.

Während die Villa und das Kutscherhaus einem einzigen Eigentümer gehören und nach Informationen der Stadtverwaltung nicht bewohnt sind, befindet sich das frühere Gärtnerhaus im Besitz einer Erbengemeinschaft - eine Familie dieser Gemeinschaft lebt dort auch.

"Wir greifen natürlich in die Rechte der Eigentümer ein", weiß der bei der Stadt für Denkmalschutz zuständige Amtsleiter Helmuth Hentschel. Die Besitzer seien, wie in derartigen Verfahren üblich, zu der geplanten Unterschutzstellung gehört worden.

Zur Sprache kamen dabei vor allem die Befürchtungen, durch Denkmalschutzauflagen eingeschränkt und finanziell belastet zu werden. "Da kann es durchaus auch um den befürchteten Wertverlust eines Hauses gehen", erklärt Hentschel.

Allerdings seien den Eigentümern keinesfalls die Hände gebunden: "Der Beschluss des Ausschusses ist natürlich nicht unumstößlich. Das ist jetzt ein ganz normales Verfahren, bei dem der Klageweg offen bleibt." Dass die Erbengemeinschaft diesen Weg beschreitet, liegt für den Amtsleiter allerdings schon jetzt auf der Hand. "Das klang bereits beim Anhörungsverfahren durch und ist aus Besitzersicht auch nachvollziehbar", sagt Hentschel.

Dort hatten die Eigentümer Zweifel an den Begründungen des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege geäußert. Ihrer Meinung nach gehöre das Gärtnerhaus nicht zum Ensemble "Bayer-Park", sondern hätte ursprünglich lediglich die Funktion eines Ferienhauses erfüllt.

Darüber hinaus gehörten Haus und Grundstück seit dem Verkauf von 1960 nicht mehr in den räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang. Und sie verwiesen darauf, dass die privat eingesetzten Mittel zur Erhaltung des Hauses in keinem Verhältnis zum öffentlichen Interesse des Gebäudes für die Stadt Erkrath stünden.

"Diese Argumente sind zum Teil nachvollziehbar, aber denkmalschutzrechtlich nicht relevant", erklärt Helmuth Hentschel. "Wir gehen ausschließlich von der Denkmalseite aus, und da haben Experten nun mal gutachterlich festgestellt, wieso und warum das Gärtnerhaus denkmalgeschützt werden muss. Die sind nicht einfach willkürlich durch die Gegend gelaufen und fanden plötzlich das Haus schön."

Unterm Strich hoffe er, dass man einen Kompromiss finden könne, der allen Seiten entgegen komme. "Es ist ja auch im Interesse der Eigentümer, das Haus zu erhalten."

Was die Unterschutzstellung der Lindenallee betrifft, sieht Hentschel hingegen keine Probleme. Da gebe es bereits einen politischen Beschluss, die Allee zu erhalten und entsprechende Bäume zu ersetzen.

"Es geht natürlich um das gesamte Erscheinungsbild, und wenn plötzlich zu viele Bäume umfallen, muss darüber nachgedacht werden, ob die fehlenden ersetzt werden können oder irgendwann die ganze Allee neu gepflanzt werden muss."

Hentschel geht dabei nicht davon aus, dass die Denkmalschutzauflagen für die Grünflächen, die sich in städtischem Eigentum befinden, mit höheren Kosten verbunden seien.

"Die Stadt Erkrath hat jetzt schon die Verkehrssicherungspflicht für die Allee, und auch die übrigen Bereiche werden bereits entsprechend gepflegt."

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