Flüchtlinge zahlen für Strom

Die Stadt bestreitet, sich die Unterkünfte von den Bewohnern bezahlen zu lassen.

Flüchtlinge zahlen für Strom
Foto: Archiv

Die Stadt Mettmann hat gestern zum Artikel „Unterkunft: Flüchtlinge zahlen 80 Euro“ folgende Erklärung abgegeben: „Die Stadt hatte zu keiner Zeit die Absicht, die Sporthalle des Konrad-Heresbach-Gymnasiums durch Flüchtlinge und Sportler parallel zu nutzen. Die kalkulierten Gesamtaufwendungen für Flüchtlinge 2015 (Stand: 23. Juni .2015) belaufen sich auf rund 2,18 Millionen Euro. Nach Abzug der Bundes- und Landeszuschüsse in Höhe von 670 000 Euro verbleibt (Stand: 23. Juni 2015) ein städtischer Zuschuss von rund 1,5 Millionen Euro.

Die Kosten der Unterkünfte einschließlich der Kosten für angemietete Objekte sind mit rund 596 000 Euro kalkuliert. Darin enthalten sind Abschreibung und Verzinsung der Investitionskosten, sämtliche Bewirtschaftungskosten, Kosten der baulichen Unterhaltung, Einrichtungskosten sowie Kosten der Hausmeister und der Betreuung. Diese Aufwendungen sind von der Stadt in voller Höhe zu tragen“, heißt es in der Erklärung der Stadt Mettmann.

Weiter heißt es in der Erklärung: „Die Personalkosten (ohne Kosten Hausmeister und Betreuung) sind mit rund 86 000 Euro kalkuliert. Es handelt sich um die Kosen für Verwaltungsmitarbeiter, die für Flüchtlinge tätig sind.

Die Kosten für die Unterkünfte belaufen sich pro Quadratmeter und Monat zwar auf rund 16,50 Euro. In den kalkulierten Gesamtaufwendungen sind die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit rund 1,5 Millionen Euro enthalten. Die Flüchtlinge erhalten unter anderem den gesetzlich festgelegten Regelsatz. Hiervon sind nur die Kosten des Haushaltsstroms zu tragen (wie von jedem anderen Hilfeempfänger auch). Die Unterkunft wird den Flüchtlingen — inklusive Heizkosten — gestellt. Hierfür erfolgen keine Abzüge vom Regelsatz.“

Unserer Zeitung liegen ein „Bescheid über Leistungen nach § 3 des Asylbewerbergesetzes (AsylbLG)“ aus der Vergangenheit vor. Darin hat eine fünfköpfige Familie mit drei Kindern pro Monat Anspruch auf insgesamt 1712,61 Euro: (Erwachsene 389,93 Euro) und Kinder (310,92). Abgezogen werden der Familie jeden Monat 396,81 Euro. Wofür ist unklar. Entweder, wie die Caritas Mettmann bestätigt, für Unterkunft und Haushaltsstrom oder aber 79,36 Euro pro Person nur für den Strom. rei

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