Kreis warnt vor verbotenen Souvenirs

Touristen sollten kritisch sein beim Kauf von lebendigen Tieren oder vermeintlichen Mitbringseln.

Ein Souvenir aus einem unvergesslichen Urlaub möchte jeder besitzen. Meist handelt es sich um vielfach verkaufte Mitbringsel. Bei einigen zum Kauf angebotenen Andenken ist jedoch Vorsicht geboten, warnt die Kreisverwaltung.

Nicht selten kommt für Touristen das böse Erwachen erst zu Hause, wenn sich herausstellt, dass das Mitbringsel zu den besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gehört. Diese Arten dürfen nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes aus- und in die Bundesrepublik eingeführt werden. In den meisten Fällen, insbesondere bei lebenden Tieren und Pflanzen, ist noch eine Einfuhrgenehmigung der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Wenn die Ausfuhr ohne Genehmigung vom Zoll entdeckt wird, wird das eingeführte Souvenir direkt beschlagnahmt, und hohe Bußgelder, meist sogar Strafverfahren, kommen auf den Urlauber zu.

Besonders in orientalischen oder asiatischen Ländern sollte ein Kauf von Tieren und Pflanzen sorgfältig durchdacht sein. Wenn einem zum Beispiel auf einem ägyptischen Basar eine kleine, possierliche Schildkröte angeboten wird, kann es sich dabei sehr wohl um die Ägyptische Landschildkröte handeln. Weil diese jedoch zu den streng geschützten Tieren gehört, ist sie durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen unter besonderen Schutz gestellt worden und unterliegt einem absoluten Vermarktungsverbot.

Ebenfalls problematisch ist die Einfuhr von Krokodilledertaschen, Schnitzereien aus Elfenbein, Fellen, Orchideen, Kakteen oder Schmuckstücken aus Korallen, denn auch diese unterliegen dem Artenschutz.

Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann bittet deshalb alle Urlauber, sich beim Souvenirkauf zu vergewissern, ob es sich auch wirklich nicht um eine besonders geschützte Tier- oder Pflanzenart handelt. Fragen zu diesem Thema beantwortet die Untere Landschaftsbehörde unter Telefon 02104/99-2815. Informationgen gibt es auch beim Bundesamt für Naturschutz unter Telefon 0228/84910. Red

www.bfn.de

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