Mann fährt mit 2,5 Promille nachts gegen einen Baum

Mettmann. In der Nacht zu Freitag ist ein 38-jähriger Mann aus Duisburg mit 2,5 Promille in Mettmann gegen einen Baum gefahren. Gegen 0.35 Uhr befuhr der 38-Jährige mit seinem blauen PKW Renault Scenic den außerörtlichen Südring (B7) in Mettmann in Fahrtrichtung Neandertal.

Der Renault erlitt einen Totalschaden.

Der Renault erlitt einen Totalschaden.

Dabei fiel der Wagen anderen Verkehrsteilnehmern bereits auf, weil er mit überhöhter Geschwindigkeit und in erkennbaren Schlangenlinien unterwegs war.

Auf abschüssiger Fahrbahn - etwa 100 Meter vor der B7-Brücke im Neandertal - kam er mit seinem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab. Beim Gegenlenken, auf dem unbefestigten Grünstreifen zwischen Fahrbahn und kombiniertem Geh- und Radweg, verlor er die Kontrolle über den Renault. Der Scenic schleuderte quer über die Fahrbahn in die gegenüberliegende Böschung. Dort prallte der Wagen frontal gegen einen Baum. Von der Wucht des Aufpralls zurück auf die Fahrbahn geschleudert, kam der PKW dort schließlich mit wirtschaftlichem Totalschaden zum Stillstand.

Mettmann: Betrunkener fährt auf B7 gegen einen Baum
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Durch Sicherheitsgurt und ausgelöste Airbags geschützt, erlitt der 38-jährige Fahrer beim Unfall nur leichte Verletzungen. Die von Unfallzeugen zum Ort gerufene Polizei stellte dort sofort fest, dass der 38-jährige Unfallfahrer aus Duisburg ganz erheblich unter Alkoholeinfluss stand. In einer Ablage der Fahrertüre lag eine nahezu vollständig geleerte Flasche Weinbrand (0,7 Liter), zwei volle Flaschen der gleichen Marke - die vor dem Unfall auf dem Beifahrersitz abgelegt waren - hatten zum Auslösen des Beifahrerairbags geführt.

Auf gezielte Befragung räumte der Renault-Fahrer dann auch ein, dass er wegen persönlicher Probleme bereits vor, aber auch während der Fahrt den Schnaps konsumiert hatte. Ein noch am Unfallort durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von rund 2,5 Promille. Daraufhin wurden ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung und Unfallverursachung eingeleitet, eine Blutprobe zur Beweisführung angeordnet. Den Führerschein des Beschuldigten stellte die Mettmanner Polizei sicher.

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