Mettmann von oben inspiziert

Die versiegelten Flächen der Stadt wurden mit Hilfe von Luftbildern ermittelt.

Mettmann. "Was nicht in den Kanal fließt, muss auch nicht bezahlt werden." Diese griffige Formulierung hat Kämmerer Reinhold Salewski im vergangenen Jahr benutzt, um die gesplitterte Abwassergebühr zu erklären.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Dezember 2007 festgestellt, dass der Maßstab für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr in vielen Kommunen - so auch in Mettmann - nicht rechtmäßig ist. Die Kosten fürs Abwasser werden (noch) nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Eine Differenzierung zwischen Schmutzwasser und Regenwasser wird nicht gemacht. Genau das hat das Gericht beanstandet.

Dafür wurde es notwendig, dass die Stadt alle Grundstücke nach dem Grad der Versiegelung erfasst. Das ist inzwischen passiert. Von allen Grundstücken wurden Luftaufnahmen gemacht "und ein Kataster der versiegelten Flächen erstellt", so Stephan Kopp, Abteilungsleiter Bauen und Gebäudemanagement im Rathaus.

Mit dem neuen Berechnungsmaßstab wird es Sieger und Verlierer geben. Fest steht, dass die Stadt daraufzahlen wird. Denn selbst die städtischen Straßen fließen in die neue Gebührensatzung ein. Kämmerer Salewski rechnet mit Mehrkosten von bis zu 200 000 Euro. Grundstückseigentümer, die kaum versiegelte Flächen haben, können sich freuen, sie werden finanziell entlastet.

Alle Hauseigentümer und Verwalter erhalten Ende der Somerferien Post aus dem Rathaus. Verschickt werden Unterlagen und Fragebögen, die zur Erfassung der gebührenrelevanten Flächen notwendig sind. Auf dieser Grundlage werden die Gebühren für den Niederschlagswasseranteil berechnet. Die Erhebungsbögen werden von der Stadt mit den Daten aus den Luftaufnahmen ausgefüllt. Hauseigentümer und Verwalter sollen überprüfen, ob die versiegelten Flächen tatsächlich an das Kanalnetz angeschlossen sind.

"Der Hauseigentümer muss die Angaben überprüfen und uns mitteilen, ob er beispielsweise Regenwasser in Tonnen und Zisternen etwa für die Gartenbewässerung sammelt", sagt Kopp. Die getrennte Gebühr wird 2010 eingeführt. Die für die Jahre 2008 und 2009 ergangenen vorläufigen Bescheide werden rückwirkend dem neuen Gebührenmaßstab angepasst und verrechnet. Bewohner von Mehrfamilienhäusern - hier gibt es viel Frischwasserverbrauch bei relativ wenig Versiegelung - können mit einer Gebührenreduzierung rechnen.

Kopp: "Bei einem normalen Einfamilienhaus wird sich nicht viel ändern." Dagegen müssen Unternehmen mit großen versiegelten Flächen, die ans Kanalnetz angeschlossen sind, auf "beträchtliche Gebührenerhöhungen einstellen", so Kopp. Durch die neue getrennte Gebühr erzielt die Stadt selbst keine Mehreinnahmen, es kommt lediglich zu einer gerechteren Umverteilung der Gebühren.

Für Fragen zur Datenerhebung und zur Einführung der getrennten Abwassergebühr will die Stadt Informationsveranstaltungen durchführen.

Nähere Informationen können einer Informationsbroschüre, die noch verschickt wird, und der städtischen Homepage entnommen werden (s. unten).

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