Mettmann: Wer ist schuld an Marcs Tod?

Im August 2007 wurde der Junge Marc von einer schweren Betonröhre an der Südstraße überrollt. Der Prozessauftakt wurde gestern vertagt, weil noch ein Gutachten fehlt.

Mettmann. Der Tod des neun Jahre alten Marc im August des vergangenen Jahres hat die ganze Stadt geschockt. Der Junge spielte mit Freunden auf der Südstraße. Die Kinder kletterten auf schweren Betonröhren herum, die am Straßenrand ungesichert lagen.

Plötzlich löste sich eine mehrere 100 Kilogramm schwere, zweieinhalb Meter lange Röhre, krachte vom Stapel und überrollte den Neunjährigen. Er wurde so schwer verletzt, dass er im Krankenhaus starb. An der Unglücksstelle liegen immer noch Kuscheltiere, ein Spielzeugauto und Grablichter, die Kinder und Erwachsene dort aufgestellt haben.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat gegen drei Männer eines Willicher Tiefbauunternehmens Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Das Unternehmen war von der Stadt beauftragt worden, an der Südstraße einen Mischwasserkanal zu erneuern.

Gestern sollte der Prozess gegen Stefan K., dem Geschäftsführer der Tiefbaufirma, Detlef T., dem Bauleiter, und Alexander R., Baggerführer, eröffnet werden. Doch der Termin wurde vom Richter vertagt. Nach dem Unglück hatte sich die Baufirma aus dem Vertrag mit der Stadt entbinden lassen, um dort nicht weiter arbeiten zu müssen.

Die Verteidiger der Angeklagten hatten im Gespräch mit Richter Kirchner und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft ein Gutachten eingefordert, das über die Sicherung von Kanalröhren Aufschluss geben soll. Rechtsanwalt Endemann: "Es gibt Vorschriften, Röhren gegen das Wegrollen zu sichern. Aber es gibt keine Vorschriften, wie Röhren gelagert werden müssen." Diesen Standpunkt hofft die Verteidigung durch weitere Gutachten untermauern zu können.

"Der Antrag der Verteidigung bedarf weiterer Ermittlungen. Was wir heute tun könnten, würde zu keinem Ergebnis führen", sagte Richter Kirchner. Die Mutter von Marc vergrub ihre Gesicht in den Händen, als geladene Zeugen, Angeklagte und Verteidiger den Gerichtssaal verließen.

Die Verteidigung vertritt die Ansicht, dass die Röhre, die vom Stapel heruntergefallen und den Jungen überrollt hatte, ausreichend gesichert worden sei. Zwei schwere Gummifüße eines Bauzauns sollten wie Hemmschuhe vor der Röhre gelegen haben, damit sie nicht wegrollen konnte. Diese Gummifüße lagen allerdings nach dem Unfall neben dem Röhrenstapel.

Richter Kirchner will deswegen die Kinder verhören, die bei dem Unglück dabei waren. "Eigentlich wollte ich das vermeiden. Aber wir müssen herausbekommen, ob sie möglicherweise die Gummifüße entfernt haben."

Anwohner der Südstraße hatten nach dem Unglücksfall berichtet, dass Kinder immer wieder auf der Baustelle gespielt hätten. Die schweren Betonröhren waren nicht durch einen Bauzaun abgesichert, sondern lagen direkt am Bürgersteig der Straße.

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