Stadtverwaltung Haan: Vergesslichkeit kostet 25 Euro

Wessen Ausweis länger als sechs Monate abgelaufen ist, muss in Haan Strafe zahlen. Eine Praxis, die Hannelore Schulz zu spüren bekam und nicht akzeptieren will.

<strong>Haan. Da staunte Hannelore Schulz (64) nicht schlecht, als sie neben den acht Euro Gebühren für ihren neuen Personalausweis auch noch 25 Euro Verwarngeld wegen des Verstoßes gegen die Ausweispflicht an die Stadt Haan zahlen sollte. Dieses Verwarngeld kann von den Kommunen erhoben werden, muss es aber nicht. In Haan wird es seit einem halben Jahr ohne Wenn und Aber kassiert. "Als ich den Anhörungsbogen bekam, kam ich mir vor wie ein Schwerverbrecher", schimpft Hannelore Schulz.

"Immerhin sind wir ja von uns aus zur Stadt gegangen, als wir festgestellt haben, dass der Ausweis abgelaufen ist", kann auch Hannelore Schulz’ Mann Wolfgang das Vorgehen der Stadt nicht nachvollziehen. "Ich habe schon verstanden, dass es ein Verstoß gegen die Ausweispflicht ist. Aber wir haben der Stadt doch keinerlei Mehrkosten zugefügt."

Würden die Eheleute Schulz noch in Wuppertal wohnen, wo sie bis 1996 lebten, hätten sie kein Verwarngeld zahlen müssen, wenn sie von sich aus zum Einwohnermeldeamt gegangen wären. "Bei uns wird erst dann ein Verwarngeld verhängt, wenn ein Bürger keinen Personalausweis hat und von der Stadt ohne Erfolg ermahnt wurde", erklärt ein Sprecher der Wuppertaler Stadtverwaltung auf Anfrage der WZ.

In Deutschland ist jeder Bürger über 16 Jahre verpflichtet, sich ausweisen zu können. Normalerweise geschieht dies mit dem Personalausweis, es geht aber auch mit dem Reisepass. Wenn davon ein gültiges Exemplar vorliegt, müsse auch kein Verwarngeld gezahlt werden, wenn der Personalausweis länger als ein halbes Jahr abgelaufen ist, erläutert Heike Schönenberg.

Grundlage Im Bundesgesetz über Personalausweise ist festgeschrieben, dass jeder Bürger, der 16 Jahre oder älter ist, sich jederzeit mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können muss. Das Nichtbesitzen eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld geahndet werden kann.

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