51-Jährige muss ein Jahr ins Gefängnis

Die Frau hatte unter falschem Namen Pakete bestellt.

Monheim/Langenfeld. Unter falschem Namen bestellte eine 51-jährige Monheimerin edlen Likör, Spielzeug und vieles mehr über diverse Onlinehändler. Die Waren ließ sie sich an eine verfremdete Anschrift in Langenfeld schicken. Dafür musste sich die Hartz-4-Empfängerin am Donnerstag vor dem Langenfelder Amtsgericht verantworten. Das Urteil: Die wegen Betrugs und Diebstahls vorbestrafte Angeklagte muss für ein Jahr ins Gefängnis.

Als Zeugin war eine Bekannte geladen. Sie hatte der Angeklagten ihre Wohnung zur Verfügung gestellt. Von den betrügerischen Absichten habe sie nichts gewusst, versicherte sie. Doch der Richter wertete diese Angaben als Falschaussage.

Hilfreich waren die Beobachtungen eines 71-jährigen Nachbarn. „Bis zu vier Pakete brachten verschiedene Lieferdienste regelmäßig zu der Wohnung“, erinnerte sich der 71-Jährige. Gegen 14 Uhr verließ ein Paar, das immer gegen 10 Uhr kam, mit vollgepackten Taschen die Wohnung und schleppte die Waren in ein Auto.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, doch der Richter verhängte die Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Vorstrafen der Frau wirkten sich straferschwerend aus. fxm

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