Glücksspiel soll aus der Innenstadt verbannt werden

Durch Änderung der Bebauungspläne will die Stadt Spielhallen und Wettbüros nur noch in bestimmten Bereichen zulassen.

Monheim. Wettbüro, Spielhalle oder Nachtclub — was vor allem dem Vergnügen dient, hat bisweilen einen zweifelhaften Ruf in der Nachbarschaft. Wo sich gewisse Etablissements ansiedeln, ist oft ein schleichender Abwärtstrend von Straßenzügen oder gar ganzen Quartieren zu beobachten. Im Fachjargon sprechen Stadtplaner dabei vom „Trading-down-Effekt“. Gemeint ist damit eine Abwärtsspirale, die meist dann unweigerlich in Gang kommt, wenn Einzelhändler durch Zockerbuden verdrängt werden.

Das Klientel ist bisweilen zwielichtig, durch den Betrieb entsteht Lärm und die zumeist undurchsichtigen Schaufensterscheiben tragen nicht zu einem schönen Stadtbild bei. Von einer „Entwertung der Gebietsstruktur“ ist in der Vorlage die Rede, mit der die Stadtverwaltung die Ansiedlung entsprechender Betriebe besser steuern will. Gelingen soll dies über eine Veränderung der Bebauungspläne.

„Es ist unzulässig, Vergnügungsstätten im gesamten Stadtgebiet auszuschließen“, sagt Bürgermeister Daniel Zimmermann. „Daher wollen wir entsprechende Gewerbeansiedlungen nur noch punktuell zulassen.“ Angedacht ist eine Konzentration entlang der Heinestraße am Rathauscenter und im Gewerbegebiet „Im Weidental“, wo bereits die große Merkur-Spielothek nebst Kasino und Bowling-Bahn angesiedelt ist.

An diesen beiden Stellen soll es auch in Zukunft Raum für Laster und Vergnügen geben. Der Ernst-Reuter-Platz, an dem ebenfalls einige Betriebe aus der Branche angesiedelt sind, wird indes explizit ausgeklammert. „Die neue Regelung der Bebauungspläne betrifft nicht die bereits bestehenden Nutzungen“, sagt Zimmermann. Mittelfristig sei es allerdings das Ziel der Stadt, eine andere Gewerbestruktur vor Ort zu schaffen.

Wenn beispielsweise neue Genehmigungen erteilt werden müssen, läuft die Nutzung dann im Zweifelsfall aus. Sollte ein zur Zeit noch bestehendes Etablissement irgendwann dicht machen, ist eine vergleichbare Nutzung in der Nachfolge ausgeschlossen.

Für eine „sinnvolle städtebauliche Entwicklung“ sei die Änderung der Bebauungspläne notwendig“, meint der Verwaltungschef. „Zudem ist die Vermeidung des Trading-down-Effekts ein rechtlich anerkannter Grund für den Ausschluss von Vergnügungsstätten in bestimmten Gebieten. „Wir hatten in den vergangenen Jahren einige Anfragen für Ansiedlungen und mussten entsprechend reagieren.“

Ohnehin arbeitet die Stadt hinter den Kulissen derzeit an einem neuen Entwicklungskonzept für den Ernst-Reuter-Platz und die angrenzende Friedrichstraße. Laut City-Managerin Estelle Dageroth, die inzwischen auch Leiterin der Wirtschaftsförderung im Rathaus ist, soll Stadtteilmanager Georg Scheyer bald ein eigenes Büro vor Ort bekommen — nebst einem Stadtteilcafé. Darüber hinaus laufen momentan Gespräche mit den Eigentümern der Immobilien rund um das Zentrum des Berliner Viertels. „Unser Ziel ist es, einen besseren Branchenmix vor Ort zu erreichen“, sagt Estelle Dageroth.

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