Langenfeld: Betriebshof-Skandal - Gericht hebt Kündigungen auf

Nachdem schon der erste Kläger Recht bekam, gewannen am Donnerstag auch die beiden anderen Mitarbeiter ihre Prozesse.

Langenfeld/Düsseldorf. Die Freude genoss er weitgehend still. Ein kurzes Nicken, ein Handschlag mit seinem Anwalt und schon war der Prozess für den ehemaligen Langenfelder Betriebshofsleiter vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht vorbei. Am Ende hatte er das erreicht, was er erreichen wollte: Die Kündigung wegen persönlicher Vorteilsnahme wurde aufgehoben.

Damit verlor die Stadt nach dem ersten Prozess in der vergangenen Woche (die WZ berichtete) auch den zweiten Rechtsstreit rund um den Skandal am Betriebshof im vergangenen Sommer.

Am Nachmittag war die Niederlage der Stadt dann komplett, als bekannt wurde, dass auch der dritte Mitarbeiter, der gegen seine Kündigung geklagt hatte, Recht bekam und wieder eingestellt werden muss.

"Wie schon beim ersten der drei anhängigen Verfahren in der vergangenen Woche kündigt die Stadt Langenfeld auch bei den beiden heute gesprochenen Urteilen an, in die Berufung zu gehen", hieß es daraufhin in einer Pressemitteilung der Stadt.

Für Martin Pröpper, Anwalt des ehemaligen Betriebshofsleiters, eine "erstaunliche Herangehensweise". Üblich sei es, "erst die schriftliche Begründung abzuwarten, bevor man von Berufung spricht", so Pröpper, der sich indes wenig Sorgen um einen neuen Prozess vor dem Landesarbeitsgericht macht.

Und das obwohl sein Mandant im Gegensatz zu den beiden anderen Klägern nur aufgrund eines Formfehlers bei der Kündigung Recht bekam. "Die Stadt hat es versäumt, dem Personalrat die vollständigen Sozialdaten des Mitarbeiters mitzuteilen", sagte Gerichtssprecherin Katja Buschkröger.

Das wäre nötig gewesen, weil der ehemalige Leiter durch seine lange Betriebszugehörigkeit ordentlich unkündbar war. Nur in Ausnahmefällen hätte er fristlos und mit Zustimmung des "ausreichend informierten" (Buschkröger) Personalrats gekündigt werden können.

Da das aber nicht passierte, wird der Leiter nun wieder eingestellt. Ob er aber überhaupt weiter dort arbeiten möchte, steht noch nicht fest: "Das hängt davon ab, wie das Gespräch mit meinem Arbeitgeber läuft. Seit Juni haben wir nicht miteinander gesprochen", sagte er am Donnerstag der WZ.

Ganz anders gelagert sind die beiden anderen Fälle. Die beiden Mitarbeiter, denen wegen angeblichen Diebstahls, Betrugs, Untreue und Unterschlagung gekündigt wurde, bekamen auch inhaltlich Recht. "Das Gericht hat die Kündigungsgründe nicht akzeptiert", sagte Gerichtssprecherin Buschkröger.

Besonders im Donnerstag verhandelten Fall des Mitarbeiters, der seit Jahren Elektroschrott mitgehen ließ, habe das Fehlverhalten nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht ausgereicht, weil es laut Richter Christoph Ulrich eine wahre "Selbstbedienungsmentalität" innerhalb des ganzen Betriebshofes gegeben habe.

Bürgermeister Frank Schneider war trotz mehrfachen Versuchs zu keiner Stellungnahme bereit.

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