Posthumer Einkauf gibt Rätsel auf

BestatterPeterKreuer erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Die Polizei warnt.

Posthumer Einkauf gibt Rätsel auf
Foto: Matzerath

Monheim. Peter Kreuer dachte zunächst an ein Versehen seiner Bank, als er im Mai das Mahnschreiben eines Inkassounternehmens erhielt. Danach soll sein Vater Online-Bestellungen bei Buch.de in Höhe von 150 Euro getätigt haben — ein ziemlich makabrer Vorgang, denn Herbert Kreuer war am 1. Februar nach langer Bettlägerigkeit und Demenz, kurz vor seinem 82. Geburtstag, gestorben. Die Bestellungen aber datierten vom 6. Februar, dem Tag, an dem in der Zeitung die Traueranzeige erschienen war.

„Offenbar hat jemand mit seinem Geburtsdatum erst einen E-Mailaccount und dann Konten bei mindestens zwei Online-Shops eröffnet und dort eingekauft“, sagt der Monheimer Kreuer. Die Lieferungen und andere Rechnungen waren offenbar abgefangen worden, jedenfalls habe man erst durch das Mahnschreiben von dem posthum erfolgten Einkauf auf seines Vaters Namen erfahren.

„Als mir der Betrug klar wurde, war ich völlig fertig“, bekennt er. „Ich wollte den Brief schon spontan zerreißen, weil es so pietätlos ist.“ „Als wir bei der Bank erfuhren, dass nicht etwa die Konten verwechselt wurden, schrillten bei mir die Alarmglocken“, ergänzt die Frau des Verstorbenen, Gisela Kreuer. „Wir hatten ja auch gar keine Erfahrung mit dem Internet. Ich weiß gar nicht, wie man ein Konto eröffnet. Überhaupt haben mein Mann und ich größere Einkäufe immer gemeinsam besprochen — und unsere Schwiegertochter hat dann für uns im Internet bestellt.“

„Wer im Internetzeitalter zu viel von seinen persönlichen Daten preisgebt, muss mit einem Missbrauch rechnen“, warnt auch Staatsanwalt Christoph Kumpa. Natürlich überprüfe ein Internetanbieter nicht die Identität eines Kunden, eine Auskunft beim Einwohnermeldeamt setzt ein berechtigtes Interesse voraus und kostet Gebühren. Aber sofern der Kauf nicht per Vorkasse oder Kreditkate getätigt werde, trage der Händler das Risiko. Die Tracking-Systeme, etwa bei DHL, erlaubten betrügerischen Kunden, Zeit und Ort der Lieferung zu ermitteln und sich gegenüber dem Boten als hilfsbereiten Nachbarn oder berechtigten Kunden auszugeben.

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