Stadt haftet nicht für vollgelaufene Keller

Wasserdruck soll nicht zu stark für Rückhalteklappen gewesen sein.

Stadt haftet nicht für vollgelaufene Keller
Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Monheim. „Die Stadt haftet nicht für die Schäden, die den LEG-Mietern durch den Rückstau in der Kanalisation entstanden sind“, sagt Bürgermeister Daniel Zimmermann. Infolge eines technischen Defekts im städtischen Rückhaltebecken am Stieglitzer Platz waren am 13. August die Keller von zwölf Mehrfamilienhäusern mit Schmutzwasser vollgelaufen.

Die LEG schätzt die Schadenshöhe in ihren neun Immobilien mit 100 Mieterkellern auf 25 000 Euro. Ursache war ein abgebrochener Splint, der dafür sorgte, dass sich der Schieber zwischen dem Sammelbecken und dem Abflussrohr vollständig schloss, so dass kein Wasser mehr entweichen konnte. Das Regenrückhaltebecken, das 6700 Kubikmeter Wasser fassen kann, lief voll, es kam zu einem Rückstau. „In unserer Satzung über den Anschluss an die Abwasseranlage steht eindeutig, dass sich der Grundstückseigentümer gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal schützen muss. Dazu muss er Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene durch funktionstüchtige Rückstausicherungen einbauen“, sagt Zimmermann.

Das Argument der LEG, die Rückstauklappen hätten dem Wasserdruck nicht standhalten können, lässt der Bürgermeister nicht gelten. „Der Wasserdruck entspricht der Wassersäule“, erklärt er. Unerheblich ist, wie viel Kubikmeter Wasser dahinter stehen. „Wir berechnen die Kanalanlagen bis zur Rückstauebene, das ist meist die Oberkante des Bordsteins. Die Keller dort liegen etwa 1,50 Meter unter Straßenniveau, so dass die Wassersäule maximal 1,50 Meter beträgt“, ergänzt Andreas Apsel, Leiter des Bereichs Bauwesen. Auch müssen diese zugänglich sein und einmal im Jahr gewartet werden. Er weist darauf hin, dass nicht in alle Gebäude im Bereich des Rückhaltebeckens Wasser eingedrungen ist.

„Eine solche Klappe schließt sich automatisch, wenn Wasser von außen dagegen drückt“, sagt Susanne Haase vom gleichnamigen Langenfelder Tiefbauunternehmen. Wenn das System versage, könne nur Materialermüdung die Ursache sein. Meist würden die Klappen bei der Erstellung des Gebäudes mit eingebaut. Die betroffenen LEG-Liegenschaften stammen nach städtischen Angaben von Ende 60er/Anfang 70er Jahre. Die Stadt hat inzwischen eine physikalische Sicherung eingebaut, damit künftig der Schieber am Ausgang des Rückhaltebeckens nicht mehr ganz hinunterfallen und den Abfluss unterbinden kann, erklärt Andreas Apsel.

Auch die Stadt selber war von dem überlaufenden Regenrückhaltebecken betroffen. „Der Keller der Anton-Schwarz-Schule ist ebenfalls vollgelaufen“, berichtet der Bürgermeister. Mit dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband, dem die Wartung des Rückhaltebeckens obliegt, habe man aber keinen Streit, weil an der Kanalisation kein Schaden entstanden ist, sagt er.

An die LEG als Vermieterin sind bisher keine Schadenersatzforderungen herangetragen worden, so LEG-Pressesprecher Mischa Lenz.

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