Notfallpraxis: KV gibt nichts auf Votum der Ärztekammer

Die Kassenärztliche Vereinigung erklärt sich für alleinverantwortlich im Hinblick auf die geplante Reform.

Notfallpraxis: KV gibt nichts auf Votum der Ärztekammer
Foto: rm-

In der vergangenen Woche feierten die Bürgermeister von Langenfeld und Monheim den Beschluss der Ärztekammer als eine Art „Etappensieg“ gegen die geplante Neustrukturierung des ambulanten Notfalldienstes. „Für die geplante Reform hat das Votum aber keine rechtliche Relevanz“, erklärt jetzt Christopher Schneider, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. „Wir als KV haben allein und ausschließlich den Sicherstellungsauftrag und damit die Strukturverantwortung für den Betrieb der Notfalldienstpraxen.“

Daher werde die KV weiter den Auftrag der Vertreterversammlung umsetzen, die am 11. Februar entsprechende Reformbeschlüsse gefasst hatte. Schneider versichert aber, dass die KV im Gespräch mit der Kammer bleibe, zumal die Umsetzung der Reform nicht von heute auf morgen erfolgen werde.

Um künftig flächendeckende und vergleichbare Notfalldienststrukturen in der gesamten Region Nordrhein schaffen zu können, sollen alle hier niedergelassenen Ärzte einen einheitlichen (und damit gerechten) Beitrag zu deren Finanzierung entrichten. Aktuell sei die Kostenbelastung der Ärzte je nach Region unterschiedlich hoch und variiere je nach Art und Umfang der vor Ort vorgehaltenen Strukturen.

Nach Angaben von Hans-Peter Meuser vom Ärzteverein Südkreis müssen die 110 niedergelassenen Langenfelder Ärzte 3,3 Dienste im Jahr leisten. In der Regel lassen sie sich dabei aber von Kollegen vertreten. In schwach strukturierten Gegenden wie dem Kreis Kleve müssten die Ärzte 30 bis 40 Dienste pro Jahr ableisten, sagt Meuser. „Das wird aber nicht nachgefragt“. Die KV hat dazu keine belastbaren Daten.

Laut Schneider ist es aber gut möglich, dass das Angebot an Praxen zum Teil erst die Nachfrage schafft:. „Je mehr Anlaufstellen vorgehalten werden, desto mehr werden diese genutzt“.

Für den Notdienst der Kinderärzte wird der Kreis Mettmann einen Notfalldienstbezirk gemeinsam mit Wuppertal, Remscheid und Solingen bilden müssen. „Die diensthabenden Kinderärzte sind an diesen Bezirk gebunden“, sagt Schneider. „Den Eltern kranker Kinder steht es aber selbstverständlich frei, im Notfall die nächstgelegene Praxis aufzusuchen. Das werde im Zweifelsfall nicht Wuppertal sein, zumal ja zwei bis drei Dependancen betrieben werden dürften.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort