Fahrlässige Tötung: Gericht verurteilt Unternehmer

Ein Jahr Bewährung wegen fahrlässiger Tötung: 2011 starb an der Industriestraße bei einem Arbeitsunfall ein Rentner.

Ratingen/Düsseldorf. Für Peter K. (Name geändert) ist es ein Alptraum, aus dem er nicht mehr erwachen wird. Eine Tragödie, die das Leben eines Freundes gekostet hat. Und für die der Ratinger Unternehmer am Donnerstag vom Düsseldorfer Amtsgericht zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt wurde. Das Gericht entschied auf fahrlässige Tötung.

Am 13. September des vergangenen Jahres war ein 65-jähriger Mitarbeiter K.s bei dem Versuch, einen Kletterturm aus Holz aufzustellen, getötet worden. Laut Anklage habe K. versäumt, das 550 Kilo schwere Spielgerät ausreichend zu sichern.

Am besagten Morgen wurde das 4,20 Meter hohe Spielgerät an der Industriestraße angeliefert. Mit einem Radlader wurde der Kletterturm von einem Lkw in einen Garagenhof gehoben, weil der unmittelbare Zufahrtsweg durch parkende Autos blockiert gewesen sei.

Damit der Garagenhof nicht komplett versperrt würde, habe sich der Unternehmer dazu entschlossen, nicht auf einen Kran zu warten. Stattdessen habe er entschieden, das Gestell mit Hilfe des Radladers aufzurichten. Drei Helfer — darunter das spätere Opfer — sollen den Turm mit ihren Händen abgestützt haben. Plötzlich sei der Turm aus knapp zwei Metern Höhe zur Seite gerutscht und auf den 65-Jährigen gestürzt.

Mit Rufen, so sagte K. aus, habe er die Helfer noch warnen wollen. Daraufhin sei das Opfer nicht weg, sondern in die Gefahrenzone gelaufen und wurde unter dem Gestell begraben. Dabei erlitt es so schwere Verletzungen, dass es noch am Unfallort starb.

„Das ist die traurige Wirklichkeit“, sagte der Angeklagte. „Dass ich verantwortlich bin, steht außer Frage. Nichts bringt meinen Freund zurück, damit muss ich leben lernen.“ Auch mehr als ein Jahr nach diesem Unfall könne er nachts nicht schlafen und habe immer wieder die Bilder dieses Morgens vor Augen.

Das Opfer war Rentner, half hin und wieder in der Firma aus. Ein Freundschaftsdienst, der in einer Tragödie endete. Ein Zeuge sagte aus, dass sich der Angeklagte im Schock weinend auf eine Wiese geworfen habe und immer wieder gesagt haben soll: „Er wollte doch nur helfen.“

Das Gericht sah den Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt. „Herr K. ist selbst sein härtester Richter“, sagte der Vorsitzende. Der Unfall zeige, wie fragil das Leben sei. „Herr K. traf die falsche Entscheidung, weil er so wenig stören wollte wie möglich.“ Er hätte die Blockierung der Garage in Kauf nehmen sollen und auf einen Kran warten sollen, damit der Turm sicher hätte transportiert werden können, führte der Richter aus.

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