Gericht bestätigt Werbesatzung

Klage eines Obsthändlers gegen die Satzung der Stadt hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes nur wenig Erfolgsaussichten. Das Urteil steht noch aus.

Ratingen. 1:0 für die Stadtverwaltung: Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde Mittwoch die Klage des Obst- und Gemüsehändlers Roland Aalbers gegen die städtische Gestaltungs- und Werbesatzung verhandelt. Obwohl das Urteil erst in zwei Wochen zugestellt wird, ließ das Gericht am Ende der rund 40-minütigen Verhandlung schon sehr deutlich durchblicken, dass Aalbers wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Streitpunkt ist Aalbers Obst- und Gemüseladen an der Bechemer Straße, vor dem er auf einer Fläche von rund 30 Quadratmetern seine Waren auslegt. Seit mehr als 20 Jahren habe er dafür immer eine Sondergenehmigung bekommen, argumentierte Aalbers. Damit soll jetzt Schluss sein. Seit Jahresbeginn ist die neue, vom Stadtrat beschlossene Satzung in Kraft, und die erlaubt je 6,50 Meter Hausbreite nur eine deutlich kleinere Auslage: ein Meter breit, 80 Zentimeter tief, 1,80 Meter hoch. Aalbers hatte dagegen eine Auslagefläche mit zehn Metern Breite und 2,40 Meter Tiefe beantragt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes würden damit die satzungsrechtlichen Grenzen „deutlich überschritten“.

Die Satzung selbst — er habe selten ein so dezidierte Satzung gesehen, bekannte der Richter — lässt eigentlich keinen Interpretationsspielraum zu, und auch der Verwaltung sind die Hände gebunden. Peter Wacker vom städtischen Rechtsamt ist zufrieden: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass der Stadtrat das Recht habe, eine solche Satzung zu beschließen. Und die Verwaltung ist gehalten, diese dann umzusetzen — da gibt es keine Ermessensspielräume.“ Wacker rechnet fest damit, dass die Klage Aalbers abgewiesen wird. „Wir können jetzt auch keine Ausnahme genehmigen. Wenn der eine Händler jetzt mehr Fläche bekäme, würden bald andere kommen, die das auch haben wollen.“ Eine Änderung der Vorgaben könne lediglich der Rat beschließen.

Der hatte lange um die Satzung gerungen. Um Wildwuchs einzudämmen, einigte sich die Mehrheit darauf, nur noch kleinflächige Auslagen zu genehmigen.

Vier Wochen nach Zustellung wird das Urteil rechtkräftig, dann muss die Satzung umgesetzt werden. Wacker: „Wenn Herr Aalbers nicht in Berufung geht, muss er dann seine Auslagen deutlich verkleinern.“

Roland Aalbers kündigte gegenüber der WZ bereits an, in Berufung gehen zu wollen. „Das ist für mich eine Existenzfrage.“ Bisher hatte er etwa 30 Quadratmeter, für die er jährlich 2000 Euro Sondernutzungsgebühr bezahlt habe. Künftig stünden ihm gerade noch zweieinhalb Quadratmeter zur Verfügung. „Darauf kann ich nicht einmal die Spargelschälmaschine aufstellen, die ich teuer angeschafft habe. Außerdem: Obst und Gemüse muss man sehen können, da reichen keine Hinweisschilder.“ Aalbers hofft, dass die „Politik aufwacht“ und die Satzung überarbeitet. Sonst könne er an diesem Standort mit seinen vier festen Mitarbeitern nicht überleben. „Ich müsste mir dann einen anderen Standort suchen — am liebsten natürlich in Ratingen.“ Seine vielen Stammkunden müssten dann allerdings auch umziehen.

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