CO-Pipeline: Kampf gegen Gas und Enteignung

Die rot-grüne Landesregierung schuf 2006 ein Gesetz, mit dessen Hilfe Bayer die Pipeline gegen den Bürgerwillen verlegte.

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Düsseldorf. Was haben ein Erdbeerfeld in Monheim, eine Pferdekoppel in Hilden und die A 3 in Höhe Ratingen gemeinsam? In allen drei Fällen liegt in etwa 1,40 Meter Tiefe ein unscheinbares Stahlrohr, ausgelegt für 100 bar Druck, fertig montiert auf 67 Kilometern Länge, um Kohlenmonoxid aus Dormagen nach Krefeld-Uerdingen zu transportieren. Seit dem Jahr 2007 sorgt die Kohlenmonoxid-Pipeline der Bayer AG zwischen den Firmenstandorten für Proteste — und das nicht nur bei Menschen, die in unmittelbarer Nähe wohnen.

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Besonders die Vorgehensweise des Bayer-Konzerns stieß auf Unverständnis. Dort, wo sich Grundstücksbesitzer den Baggern im Glauben auf ihr Eigentum widersetzten, zog sich Bayer auf die rechtliche Grundlage der vorzeitigen Inbesitznahme zurück. Paragraf 4 des Gesetzes regelt, dass die Enteignung zulässig ist, wenn der nach der Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist. Bevor dieser rechtskräftig wird, konnte Bayer in den Besitz der Grundstücke vorläufig eingewiesen werden.

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Mit diesem Gesetz hatte der Landtag im Jahr 2006 unter der rot-grünen Landesregierung den Bau der Pipeline beschlossen, die den Chemie- und Kunststoffstandort NRW sichern soll. Im NRW-Gesetzblatt vom 5. April 2006 steht unter dem Paragrafen Enteignungszweck: „Die Verwirklichung der Rohrleitungsanlage dient insbesondere dazu, die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Kohlenmonoxidversorgung zu erhöhen, um dadurch die wirtschaftliche Struktur der Chemieindustrie und der mittelständischen kunststoffverarbeitenden Unternehmen in NRW zu stärken und damit Arbeitsplätze zu sichern.“ Verkauften die betroffenen Eigentümer nicht freiwillig, konnte aufgrund der Rechtslage ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden.

Mit Informationen gegenüber den betroffenen Anwohnern hielt sich das Unternehmen allerdings lange Zeit zurück. Als nach dem Bau der Rohrleitung bekannt wurde, dass Auflagen nicht erfüllt worden sind, wurden die Stimmen der Kritiker lauter. So war gegen die Genehmigung verstoßen worden, weil zu kleine Schutzmatten verbaut wurden, die beim Betrieb Beschädigungen etwa durch Bagger verhindern sollen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte daher die Inbetriebnahme der Pipeline schon vor Jahren untersagt und zudem Fehler im Planfeststellungsbeschluss der Düsseldorfer Bezirksregierung erkannt.

„Mit der Entscheidung aus Münster sind wir dem Ziel, die Inbetriebnahme der CO-Pipeline endgültig zu verhindern, ein Stück näher gekommen“, äußerte sich Landrat Thomas Hendele in Mettmann.

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