Von Vera Zischke
mit einem Kommentar von Wolfgang Radau
Die Bezirksregierung hätte die Rohrleitung nicht genehmigen dürfen. Doch sie bekommt eine zweite Chance.
Ordnerweise Unterlagen: Gerichtsakten zum Fall CO-Pipeline.
Düsseldorf. Die Bezirksregierung Düsseldorf hätte die umstrittene Kohlenmonoxid-Leitung des Bayer-Konzerns zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen nie genehmigen dürfen. So hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht Düsseldorf geurteilt und damit die Arbeiten an der Rohrleitung auf Eis gelegt.
Es hat aber gleichzeitig entschieden, dass entsprechende Klagen von zwei Bürgern in Teilen abgewiesen werden. Der Grund: Sie fußten auf der Annahme, dass die Leitung nicht sicher ist. Die Richter sagen: Die Leitung kann durchaus sicher sein, es ist nur bislang nicht ausreichend nachgewiesen worden.
Bodenbeschaffenheit wurde nicht ausreichend geprüft
Speziell ging es um die Frage, ob im Verlauf der 67 Kilometer langen Trasse Boden ab-sacken kann und ob sie einem Erdbeben standhält. „Der Nachweis für die Erdbebensicherheit wurde nicht erbracht, aber er ist grundsätzlich möglich“, sagte der Vorsitzende Richter Winfried Schwerdtfeger.
Unter anderem war in dem Verfahren herausgekommen, dass bislang keine Bodenproben genommen wurden, um die Untergrundbeschaffenheit zweifellos zu klären. Auch die oberirdischen Teile wie etwa die Rohrbrücke über die Bundesstraße 9 in Dormagen waren nicht geprüft worden.
Das Planfeststellungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf, an dessen Ende die Baugenehmigung für den Bayer-Konzern stand, ist somit rechtswidrig. Aber: Die Bezirksregierung darf nachbessern und muss die Erdbebensicherheit nun nachträglich überprüfen. Regierungspräsidentin Anne Lütkes hat angekündigt, diese Tests „ergebnisoffen“ durchzuführen.
Kommentar
CO-Pipeline: Ein salomonisches Urteil, aber viele Fragen
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