Inklusion: Alltagshelfer für Kinder

Die Awo qualifiziert ab Oktober zum Inklusionshelfer.

Inklusion: Alltagshelfer für Kinder
Foto: dpa

Velbert. Eltern von behinderten Kindern haben jetzt einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Nachwuchs den gemeinsamen Unterricht in Regelschulen besuchen kann. Die Mädchen und Jungen sind dabei auf die Unterstützung von sogenannten Inklusionsbegleitern angewiesen. Deshalb bildet die Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann jetzt erstmals solche Inklusionshelfer aus.

Eingesetzt werden die Helfer ab November in Kitas und Grundschulen in Velbert und Haan, die mit der Awo zusammenarbeiten: in Velbert sind das die Grundschulen Am Schwanefeld, Am Kostenberg, Sontumer Straße, Bergische Straße, Hüser Straße und Kohlenstraße. „Damit die Inklusionsbegleiter dort ein Team und Kollegen vorfinden, das sie an die Hand nimmt und unterstützt“, erläutert Peter Horn.

Die Qualifizierung zuvor umfasst 40 Unterrichtsstunden, dauert vom 13. bis 17. Oktober (zweite Herbstferienwoche), findet bei der Awo in Mettmann statt und kostet 128 Euro.

Die Awo erstattet die Kosten, wenn die Teilnehmer im Anschluss mindestens ein Jahr für sie arbeiten. Die Arbeiterwohlfahrt will sich damit ein neues Arbeitsfeld erschließen, erläutert Peter Horn.

Wie hoch der Bedarf an Inklusionshelfer ist, könnten weder der Kreis noch die Jugendämter vorhersagen. Für Bewerber gibt es keine formalen Voraussetzungen: „Wichtig ist das Interesse an der Arbeit mit Kindern mit Behinderungen, Empathie, Verlässlichkeit und Geduld.“

Die Helfer begleiten ein Kind stundenweise bis ganztags im Alltag. In Vollzeit (39-Stunden-Woche) können die Inklusionshelfer 1900 Euro brutto verdienen. Bislang liegen der Awo drei Anmeldungen für die Qualifizierung vor. „Wir wollen ausdrücklich Berufsfremde ermutigen, sich zu bewerben.“ Inklusionsbegleiter wandelten auf dem schmalen Grat zwischen Betreuung und Pflege und müssten bestimmte soziale Kompetenzen mitbringen, sagt Horn, der eigene Erfahrungen auf diesem Gebiet vorweisen kann.

Eltern, die ihr behindertes Kind in den gemeinsamen Unterricht schicken möchten, wenden sich mit diesem Wunsch an die ausgewählte Grundschule. Diese stellt fest, ob sie zusätzliche Unterstützung braucht, erläutert Horn das Verfahren. Ein Kinder- und Jugendarzt stellt die Behinderung fest.

Mit dem Attest wenden sich die Eltern an den Kreis (bei körperlichen und geistigen Behinderungen) oder an die Jugendämter (bei seelischen, verhaltensbedingten Behinderungen und autistischen Kindern). „Dort werden sie hoffentlich gut beraten“, hofft Peter Horn.

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