Vergewaltigung: Anonymer Hinweisgeber sollte sich melden

Mettmann. Mit einer Rasterfahndung versucht die Polizei derzeit einen Mann zu identifizieren, der zwei junge Frauen in Langenfeld (31. Mai 2014) und Hilden (29. September 2014) vergewaltigt hat.

Mit diesem Plakat fahndet die Polizei nach dem Täter.

Mit diesem Plakat fahndet die Polizei nach dem Täter.

Foto: Polizei

Gleichzeitig wird ein anonymer Zeuge gesucht, der die Tat in Hilden beobachtet hat.

Nun hat sich der Augenzeuge erneut gemeldet. In einem erneut anonym verfassten Schreiben wandte sich der Unbekannte an das Hildener Opfer. In seinem persönlichen Brief erklärt er eindrucksvoll und glaubhaft seine große Scham und Reue bezüglich seines bisherigen Verhaltens und seiner Mutlosigkeit. Gleichzeitig schildert er aber erneut Einzelheiten zum Tatgeschehen, die den Ermittlern in dieser Form bisher unbekannt waren. Der unmittelbare Kontakt der Kriminalisten mit dem Zeugen ist daher besonders wichtig.

Das von dem Brief stark beeindruckte junge Tatopfer fordert den Hinweisgeber deshalb eindringlich auf, sich namentlich bei der Polizei zu melden und bei der Aufklärung der beiden Straftaten aus Langenfeld und Hilden aktiv zu helfen. "Nur auf diesem Weg", so die junge Frau, "kann ich die Entschuldigungen des Hinweisgebers ernst nehmen, seiner geschilderten Reue und Scham glauben."

Auch Kriminalhauptkommissar Frank Pick, Chef-Ermittler der "EK HiLa", wendet sich an den unbekannten Zeugen: "Melden Sie sich namentlich, helfen Sie uns, befreien Sie sich von ihrem Schuldgefühl!"

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