Wülfrath: Doppelmord von 1990, die Erinnerung ist wieder wach

Der damalige Täter soll wieder in Wülfrath leben. Anwohner sind darüber besorgt.

Wülfrath. Es war ein schreckliches Verbrechen, das viele Wülfrather und natürlich die Angehörigen der Opfer bis heute schwer belastet. Am Dienstag, 3. Juli 1990, kommen Andreas und und Daniel, beide acht Jahre alt, nach dem Spielen nicht nach Hause. Die Eltern informieren die Polizei. Mit einem Großaufgebot wird nach den Kindern gesucht. Was die Ermittler zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, ist, dass die Jungen bereits am Tag ihres Verschwindens tot sind, ermordet von einem Nachbarn, der nur wenige hundert Meter entfernt vom Wohnort der Familien eine kleines Appartment bewohnt. Nachdem eine Nachbarin am darauffolgenden Wochenende beim Rasenmähen die Leichen der Achtjährigen in einem Gebüsch in ihrem Garten entdeckt, gesteht der damals 33-Jährige, die Jungen sexuell missbraucht und anschließend erdrosselt zu haben.

Mit Trauer und Entsetzten reagierten die Menschen damals auf die Morde. Gefühle, die bei vielen Wülfrathern zurzeit wieder hochkommen. Denn nach Verbüßung seiner lebenslangen Haftstrafe soll der Täter nach Wülfrath zurückgekehrt sein. Besorgte Leser meldeten sich in vergangenen Woche in der WZ-Redaktion und berichteten von ihren Ängsten und Sorgen.

Auch bei Katja Ferber, Vorsitzende des Kinderschutzbundes Wülfrath, melden sich Eltern, die erfahren haben wollen, dass der Täter wieder in einem Wülfrather Wohngebiet leben soll. "Sie haben Angst. In der Nachbarschaft lassen Mütter ihre Kinder nicht mehr alleine vor die Tür. Ich kann das verstehen."

Anlass zur Sorge bestehe aber nicht, sagt Andrea Bögge, Sprecherin der Justizministeriums. "Wer zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, wird nicht einfach nach einer bestimmten Zeit entlassen. Der Strafrest wird nur Erlassen, wenn davon auszugehen ist, dass von dem Täter keine Gefahr mehr ausgeht", erklärt Bögge. So werde frühestens nach 15 Jahren und dann in Abständen von zwei Jahren geprüft, ob die Bedingungen für eine Erlassung der Reststrafe vorliegen. Der wichtigste Punkt: "Unter Berücksichtung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit muss die Entlassung verantwortbar sein", sagt Bögge.

Dementsprechend ist auch die Polizei nicht in Alarmbereitschaft versetzt. Polizeisprecher Ulrich Löhe: "Der Mann gilt als resozialisiert, hat die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger auch. Und daher wird er natürlich auch nicht von uns überwacht." Das bestätigt auch die Justizsprecherin. "Die Polizei überwacht nur Personen, von denen eine Gefährdung ausgeht."

Warum aber kehrt der Täter von damals ausgerechnet nach Wülfrath zurück? Naheliegend ist die Vermutung, dass er hier Familie hat, die ihn bei einem Neuanfang unterstützen könnte. "In der Haft haben die Täter bereits Therapien gemacht, müssen nach der Entlassung versuchen, wieder in die Gesellschaft zurückzufinden", sagt die Justizsprecherin.

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