Zwangsurlaub für Verwaltung

Die Chefs im Rathaus haben zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien angeordnet. Vor allem sollen Überstunden abgebaut werden.

Wülfrath. Sie machen Urlaub. Punkt. Ob die Mitarbeiter wollen — oder nicht. Wie 1. Beigeordneter Rainer Ritsche der WZ auf Anfrage am Montag bestätigte, hat die Verwaltungsführung zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien angeordnet. Beim Personalrat stößt diese Anordnung auf Zustimmung.

Vom 22. Dezember bis einschließlich 1. Januar bleiben das Rathaus und seine Dienststellen geschlossen. In der vergangenen Woche hatte die Verwaltungsführung diesen „Zwangsurlaub“ verhängt. An zwei Tagen — also am 27. und 28. Dezember — muss der städtische Bedienstete zu Hause bleiben.

„Einige finden das nicht gut, andere — und das ist der weit überwiegende Teil — begrüßt diese Entscheidung“, sagte Ritsche im Gespräch mit der WZ. „Hätte man das eher gewusst, hätten wir die Feiertage anders planen können“, sagte ein Mitarbeiter, der nicht genannt werden möchte, auf Nachfrage. Im Grunde sei das Anliegen aber durchaus verständlich.

Wie auch bei den Nachbarn in Mettmann — da steht es seit Anfang November fest — haben die verordneten Ferien vor allen Dingen finanzielle Gründe. „Natürlich sparen wir an diesen Tagen Energiekosten ein“, sagte Ritsche. Die Reduzierung in Höhe von etwa 500 Euro rettet jedoch wohl kaum den Haushalt.

Einen größeren Effekt haben die Ferientage auf die Zahl der Überstunden, die so abgebaut werden. „Die Überstunden, die in das nächste Jahr mitgenommen werden, schlagen negativ auf die Bilanz. Wir müssen dafür Rückstellung bilden“, erklärte Ritsche. Das belaste das Budget-Ergebnis.

Die Stadtverwaltung hat aktuell 232 Mitarbeiter. Die Zahl der angehäuften Überstunden konnte gestern nicht abschließend benannt werden.

Ritsche erwartet nicht, dass diese Sonderschließung des Rathauses zu Problemen führt. „Wir haben beobachtet, dass es an den Tagen vor Neujahr eher keinen Ansturm gibt. Da ist das Kundengeschäft schon ruhiger“, sagte er. Einen Notdienst für besondere Bereiche werde es aber geben.

Gegenüber der WZ begrüßte der Personalratsvorsitzende Reiner Schmidt ausdrücklich die Anordnung, „die auch im Interesse der Belastung der Kollegen zu sehen ist. Ich finde die Entscheidung gut“. Es gebe auf jeden Fall eine Entlastung für den Haushalt, „und wenn es um den Abbau von Überstunden geht“. Als nun der Wunsch der Verwaltungsführung auf den Tisch gelegt wurde, „haben wir dem daher unbürokratisch und schnell entsprochen“.

In Notfällen ist das Passamt am 27. Dezember von 8 bis 12 Uhr sowie am 28. Dezember von 9 bis 12 Uhr erreichbar unter der Rufnummer 02058/18 321. Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt am 27. Dezember von 8 bis 12 Uhr erreichbar unter Telefon 02058/18 235.

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