Ausbau der Florastraße: Anwohner müssen 65 Prozent zahlen

Um den Ausbau der Florastraße ging es vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Das Ergebnis: Die höheren Gebührenbescheide müssen akzeptiert werden.

Ausbau der Florastraße: Anwohner müssen 65 Prozent zahlen
Foto: Kurt Lübke

Grefrath. Wie viel Geld müssen die Anlieger für den Ausbau der Florastraße im Herbst 2011 bezahlen? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Streits mit der Gemeinde Grefrath, der nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf beendet werden konnte. Und in dem beide Parteien Recht bekamen. Irgendwie.

Ausbau der Florastraße: Anwohner müssen 65 Prozent zahlen
Foto: WZ-Archiv

Der Ärger begann, als die Gemeinde im September vergangenen Jahres die Gebührenbescheide verschickte. Rund 4000 Euro sollten pro Grundstück für den verkehrsberuhigten Ausbau bezahlt werden. Und damit 1000 Euro mehr, als von der Verwaltung Anfang November 2010 geschätzt worden war.

„Wir lassen uns das nicht gefallen, wir wollen das nicht hinnehmen“, sagte Silke Ehrhard Ende November 2013 im Gespräch mit der WZ. Die Musiklehrerin koordinierte das Verfahren für die 22 der insgesamt 38 Anwohner, die beim Verwaltungsgericht klagten.

Um sich ein Bild von der Lage machen zu können, hatte sich die Richterin am Pfingst-Wochenende die Florastraße angeschaut. Denn sie sollte beurteilen, ob ein Anliegeranteil von 65 Prozent an den Ausbaukosten gerechtfertigt ist. Schließlich verschwanden nach der Sanierung des kaputten Kanals, die über die allgemeine Kanalgebühr finanziert wurde, die Bürgersteige und die mehrmals geflickte Teer-Fahrbahn. Stattdessen wurde Pflaster in unterschiedlichen Farben verlegt und neue Laternen aufgestellt.

„Die Richterin sagte, dass die 65 Prozent nicht anfechtbar seien“, gibt Ehrhard den Verlauf der Verhandlung wider. Das sei der Faktor für die Verbesserungen, die den Anliegern durch den Ausbau entstanden seien. Eine Aussage, die die Vertreter der Gemeinde gefreut habe.

Doch es habe eine Einschränkung der Richterin gegeben, so Ehrhard: Die Änderung der Satzung hätte vor dem Ende der Arbeiten erfolgen müssen. Dies sei allerdings erst vor einem Jahr geschehen. Wegen dieses formalen Fehlers schlug die Richterin vor, dass die Gemeinde die Gerichts- und Anwaltskosten komplett bezahlen soll. Dem stimmten beide Parteien zu.

Rund 5000 Euro kommen auf die Gemeinde zu — und damit auf die Grefrather Steuerzahler. Doch für die Anlieger bleibt es dabei, dass sie pro Grundstück 4000 statt der geschätzten 3000 Euro bezahlen müssen — so wie es in den Gebührenbescheiden von September 2013 steht.

„Trotzdem sehen wir uns nicht als Verlierer“, sagt Ehrhard. Sie empfiehlt allen Bürgern, der Gemeinde beim Ausbau von Straßen genau auf die Finger zu schauen. Denn noch immer fehlt ihr eine „vernünftige Erläuterung“, wie es zu der Steigerung von einem Drittel bei den Bescheiden kommen konnte. Schließlich konnten beim eigentlichen Ausbau die vorab geschätzten Kosten eingehalten werden . . .

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