Amtsgericht: Autodiebe auf der Flucht geblitzt

Eine Verfolgungsjagd aus dem März 2011 wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Als Beweismittel soll ein Foto aus dem Starenkasten am Kempener Altstadtring dienen.

Kempen. Sie kennen das sicher: Sie sind mit dem Auto in der Stadt unterwegs, sind etwas in Eile. Da halten auch Sie sich vielleicht nicht immer hundertprozentig an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Ein paar Stundenkilometer zu schnell und plötzlich blinkt ein rotes Licht. Sie sind geblitzt worden. Die Kamera im Starenkasten hat ein Foto gemacht — das kann teuer werden und ist ärgerlich.

Noch ärgerlicher ist so ein Foto, wenn man als Autodieb unterwegs ist. Genau das ist offenbar einem 42-Jährigen in Kempen am Möhlenring passiert. Und zwar am Abend des 17. März 2011. Damals lieferten sich gleich mehrere Autodiebe in verschiedenen Wagen eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei (die WZ berichtete).

Jetzt entscheidet das Kempener Amtsgericht über den Fall. „Es gibt zu diesem Vorfall ein Verfahren“, bestätigt ein Sprecher des Gerichts der WZ. Ebenfalls bestätigt er, dass es in der Beweisführung auch um ein Blitzer-Foto geht, das die Kamera am Möhlenring geschossen hat.

Ihren Anfang nahm die kuriose Geschichte im März 2011 im Kempener Industriegebiet: Gegen 21 Uhr meldete der Besitzer eines Kleintransporters, dass dieser Wagen von der St. Huberter Straße gestohlen worden war. Etwa 20 Minuten später ging ein weiterer Zeugenhinweis bei der Polizei ein. Auf dem Industriering Ost wurden zwei verdächtige Audi beobachtet. „Es wurde gemeldet, dass die Insassen der Audi auf dem Parkplatz eines Autohauses die dort abgestellten Fahrzeuge abgetastet haben“, sagte damals Polizeisprecherin Antje Heymanns zur WZ.

Die Verdächtigen machten sich aus dem Staub, als sie einen Zeugen bemerkten. Dieser nahm dann aber selbst die Verfolgung auf und konnte der Polizei später eines der Kennzeichen mitteilen. „Dieses Heinsberger Kennzeichen wurde am 17. März in Heinsberg gestohlen“, so Heymanns.

Aufgrund des Zeugenhinweises konnte die Polizei den verdächtigen Audi sowie mehrere unbekannte Männer antreffen — sie waren immer noch am Industriering unterwegs. „Die Verdächtigen ergriffen sofort die Flucht. Teils im Audi, teils zu Fuß“, ergänzte Heymanns. „Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Ebenfalls zu Fuß und mit dem Auto.“

Der verdächtige Audi fuhr in Richtung Innenstadt. „Er ist dann über den Altstadtring gerast“, sagte die Sprecherin. Nachdem die Polizei zunächst dran geblieben war, musste die Verfolgung aber später aufgeben werden. „Das Tempo war einfach zu hoch. Für die Beamten und andere Verkehrsteilnehmer war die Gefahr zu groß. Wir mussten die Verfolgung mit mehreren Fahrzeugen einstellen.“

Gut also, dass es den Starenkasten am Möhlenring gibt. Die Flüchtigen rasten mit einem Audi in die Radarfalle. Diese WZ-Information, die die Polizei im März 2011 noch nicht bestätigen wollte, ist inzwischen Fakt. Und gut ist auch, dass die Kamera am Ring überhaupt ein Foto machen konnte. Denn auf dem Starenkasten klebte damals einige Tage ein Button, den der Kreis Viersen als zuständige Behörde erst am Tattag — kurz vor der Verfolgung — entfernte.

Zurück in die Gegenwart: Mit Hilfe des Fotos soll nun ein 42-Jähriger des Autodiebstahls überführt werden. „Er soll der Beifahrer in dem gestohlenen Fahrzeug gewesen sein“, erklärt ein Gerichtssprecher. Der Mann soll der einzige Verdächtige sein, den man auf dem Foto erkennen kann. Andere werden bislang nicht beschuldigt.

Der 42-Jährige stritt vor Gericht allerdings ab, dass er der Mann auf dem Foto ist. Die Verteidigung stellt das Foto als Beweismittel infrage, weil die Qualität nicht gut genug sei.

„Jetzt soll ein Gutachten über die Beweiskraft des Fotos entscheiden“, sagt der Sprecher des Amtsgerichts. In so einem Gutachten werde „anthropologisch“ vorgegangen. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Gesichtsform des fotografierten Beifahrers mit der des Beschuldigten verglichen wird. Sachverständige sind mit der Erstellung eines solchen Gutachtens beauftragt. 2013 soll die kuriose Geschichte vor dem Amtsgericht fortgesetzt werden.

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