Aufschub für die Zeche

Abriss ist ausgesetzt, Thema wird neu aufgerollt.

Aufschub für die Zeche
Foto: Kurt Lübke

Kempen/Tönisberg. Böse Überraschung für das Kempener Denkmalamt: Das Verfahren um die Unterschutzstellung des Tönisberger Zechengeländes wird neu aufgerollt. Das ist das Ergebnis eines Treffens in Düsseldorf — im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV). Dort saßen am Mittwoch Vertreter von Stadt, Kreis Viersen, Landschaftsverband Rheinland (LVR) und des Ministeriums an einem Tisch (die WZ berichtete exklusiv). Die Ausgangslage: Die Stadt will die Zeche nicht unter Denkmalschutz stellen; der LVR hält die Industriegebäude durchaus für erhaltenswürdig.

„Die Vertreter des Ministeriums haben uns überrascht“, sagte Bürgermeister Volker Rübo am Freitagnachmittag. Und zwar mit einer Liste von „denkmalwürdigen Industriegebäuden“, ergänzte Denkmalamtsleiter Karl-Josef Schaaf. Auf dieser Liste, die die Ruhrkohle AG (RAG), das Ministerium und die Deutsche Stiftung Industriekultur erarbeitet hat, steht auch die Tönisberger Zeche. Und das, obwohl die RAG als Eigentümerin die Zeche abreißen will.

Das Fachreferat des MBWSV bezeichnet das Zechengelände als „prioritäres bergbauliches Denkmal in NRW“. „Mindestens aus Gründen der Bergbaugeschichte des Landes“ werde „von einer vorliegenden Denkmaleigenschaft ausgegangen“. Damit tendiert das Ministerium zur Meinung des LVR, der die Denkmalwürdigkeit in einem Gutachten bestätigt hatte.

Die Stadt hat nun den Auftrag, das Unterschutzstellungsverfahren zu wiederholen. „Wir werden das Thema in der Sitzung des Denkmalausschusses am 15. September erneut angehen. Dort werden wir wieder unsere Argumente gegen eine Unterschutzstellung vorlegen“, so der Bürgermeister.

Dann müssen Politik und Verwaltung aber darauf achten, dass nur Aspekte des Denkmalschutzes eine Rolle spielen. Das machte das Ministerium als Oberste Denkmalbehörde deutlich: Bei einer Entscheidung dürfen „ausschließlich denkmalrechtsrelevante Gesichtspunkte“ berücksichtigt werden. Sowohl in der Vorlage als auch in der Diskussion der Ausschusssitzung im März wurde stets die Folgenutzung und die möglichen Kosten eines Denkmals betont — von Politik, Verwaltung, LVR-Experten und Bürgerinitiative. Jetzt liege es an der Kempener Politik, ob die Zeche doch noch ein Denkmal wird, so Rübo. „Die Fraktionen müssen entscheiden.“

Aber: Selbst wenn die Mehrheit erneut gegen die Unterschutzstellung und damit für den bereits genehmigten Abriss der Zeche stimmt, bleibt immer noch eine Türe offen. Und zwar die von NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD). „Möglich ist immer noch, dass der LVR einen Minister-Anruf startet. Dann würde das Ministerium als Oberste Denkmalbehörde endgültig entscheiden“, so Rübo, der dieses Szenario aber noch als Spekulation bezeichnete.

Bis auf weiteres wird das Tönisberger Wahrzeichen aber stehen bleiben. Das wird in der Mitteilung des Ministeriums deutlich: „Das MBWSV nimmt zum Objekteigentümer (RAG) Kontakt auf, um Möglichkeiten zu erörtern, den bereits genehmigten Abbruch bis zum Abschluss des Petitions- und des Unterschutzstellungsverfahrens zurückzustellen.“ Und solche Verfahren können dauern...

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