Ist Opfer tatsächlich dauerhaft erblindet?

Nach einer Messerattacke in einem Asylbewerberheim wird Sehfähigkeit geprüft.

Ist Opfer tatsächlich dauerhaft erblindet?
Foto: Archiv

Kempen/Krefeld. Ein böses Ende nahm eine Auseinandersetzung zwischen zwei 18-jährigen Asylbewerbern, die sich während einer Fahrradreparatur am Abend des 12.Juli vergangenen Jahres auf dem Gelände der Kempener Asylbewerberunterkunft am Hütterweg abspielte.

Aus eher nichtigem Anlass, so die später befragten Zeugen, seien die beiden jungen Leute in Streit geraten. Für den einen Kontrahenten endete dies mit seiner Erblindung, der andere fand sich zunächst in Untersuchungshaft und dann als Angeklagter wegen versuchten Totschlages vor dem Krefelder Landgericht wieder (die WZ berichtete).

Nun wurde der Prozess fortgesetzt: Im Mittelpunkt der Beweisaufnahme steht nun die Frage, ob das Opfer, das im Verlaufe nicht mehr weiter untersucht wurde, tatsächlich auf Dauer erblindet ist. Ist der Mann dies nicht, könne nur noch von einer schweren Körperverletzung ausgegangen werden, so sein Verteidiger.

Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte M. jedoch seinem Opfer das Messer mit der 13 Zentimeter langen Klinge mit voller Tötungsabsicht in die rechte Brust gestochen. Eine Notoperation habe dem jungen Mann zwar das Leben gerettet, aber eine Erblindung durch den starken Blutverlust und den Sauerstoffmangel im Gehirn nicht verhindern können.

M. soll zwar den Messerstich eingeräumt haben, das Messer habe er aber nur zufällig für die Fahrradreparatur dabei gehabt. Sein Mandant wolle keinesfalls in Tötungsabsicht gehandelt haben, sagte sein Verteidiger vor dem Krefelder Landgericht.

Da sich am ersten Verhandlungstag herausgestellt hatte, dass der M. zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen sei, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Inzwischen wurde das Opfer in einer Spezialklinik in Essen untersucht — das Ergebnis über seine Sehfähigkeit soll am Ende des Monats vorgestellt werden. Noch am selben Tag will die Kammer dann zu einem Urteil kommen.

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