RAG: Der Erhalt der Zeche ist nicht zumutbar

Der Konzern will sich jetzt beraten, bleibt aber bei seiner Position: Eine sinnvolle Nutzung sei nicht möglich.

RAG: Der Erhalt der Zeche ist nicht zumutbar
Foto: Lübke

Tönisberg. „Der Ball liegt jetzt im Spielfeld der RAG.“ So lautet die Botschaft auf dem Kempener Rathaus in Richtung Essen. Dort hat die Ruhrkohle AG (RAG), die Eigentümerin der nun denkmalgeschützten Tönisberger Zechenanlage, ihren Sitz. Wie Freitag berichtet, hat NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD) entschieden, dass die Stadt Förderturm, Maschinenhaus und Schachthalle von Niederberg 4 in die Denkmalliste eintragen muss. „Das werden wir bis zum 1. März tun“, sagte der Technische Beigeordnete Stephan Kahl.

„Wir respektieren die Entscheidung des Ministeriums selbstverständlich“, sagte am Freitag Stephan Conrad, Sprecher der RAG Montan Immobilien GmbH, die die Gebäude der RAG verwaltet und vermarktet. Zum weiteren Vorgehen des Unternehmens konnte Conrad am Freitag auf WZ-Anfrage nicht viel sagen. „Wir warten den offiziellen Bescheid der Stadt Kempen ab, dass die Gebäude jetzt in der Denkmalliste stehen. Dann werden wir alles Weitere beraten“, so Conrad.

Zur Erklärung: Die RAG verfügt über eine Abbruchgenehmigung für die Gebäude der Anlage in Tönisberg. Diese hatte die Stadt Kempen im Herbst 2013 erteilt, obwohl das vom LVR angeregte Denkmalverfahren noch lief. Nachdem nun Denkmalschutz besteht, hat Kempens Erster Beigeordneter, Hans Ferber, am Donnerstag erklärt, dass die RAG jetzt eine zusätzliche „denkmalrechtliche Erlaubnis“ brauche. Die Stadt werde jetzt auf die RAG zugehen.

Auch wenn beim Essener Bergbaukonzern noch keine abschließenden Beratungen stattgefunden haben, ließ die RAG am Freitag durchblicken, dass sich die „grundsätzliche Position“ mit Blick auf die Tönisberger Zeche nicht geändert hat. „Ein Erhalt der Anlagen ist uns aus wirtschaftlicher Sicht nicht zuzumuten“, so Stephan Conrad. Zudem sei dem Konzern nicht bekannt, dass es bereits „Nutzungsvorschläge gibt, die umzusetzen sind“.

Das Argument der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit dürfte Bürgermeister Volker Rübo sowie die Beigeordneten Kahl und Ferber in Sorge versetzen. In solchen Fällen besteht nämlich die Möglichkeit, dass der Inhaber einer denkmalgeschützten Immobilie seinen Besitz an eine Kommune übertragen kann. „Paragraf 31 des Denkmalschutzgesetzes sieht so eine Lösung vor“, so Stephan Kahl.

Der Paragraf im Wortlaut: „Der Eigentümer kann die Übernahme eines Denkmals durch die Gemeinde verlangen, wenn und soweit es ihm mit Rücksicht auf seine Pflicht zur Erhaltung des Denkmals auf Grund einer behördlichen Maßnahme nach diesem Gesetz wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, das Denkmal zu behalten oder es in der bisherigen oder einer anderen zulässigen Art zu nutzen.“

Bei der Art einer sinnvollen Nutzung eines Denkmals bietet das Gesetz offenbar einen großen Spielraum. „Im konkreten Fall kann eine angemessene Nutzung auch in der Anschauung als Landmarke bestehen“, so das Ministerium in seiner Stellungnahme. Heißt: Es würde auch ausreichen, wenn man sich den Förderturm von außen angucken kann.

Den Bestand von Gewerbe im Bereich der Zeche — dort gibt es den Folienhersteller Naue — sieht das Ministerium durch den Denkmalschutz nicht beeinträchtigt.

So könnte auch in ferner Zukunft die Möglichkeit bestehen, weiteres Gewerbe auf dem Gelände anzusiedeln. Ein Beispiel, wie man um einen stillgelegten Förderturm herum planen kann, gibt es in Neukirchen-Vluyn. Die Fördertürme der dortigen Zeche Niederberg sind stehengeblieben. Drumherum ist ein Gebiet mit mehreren hundert Wohneinheiten und Gewerbeimmobilien entstanden. Dieses Areal bezeichnet die RAG Montan Immobilien GmbH übrigens auf ihrer Homepage als „Referenzobjekt“.

Dass das Unternehmen solche Pläne für Tönisberg entwickeln wird, ist aber unwahrscheinlich. Wie schon erwähnt, ist die Position eindeutig: „Ein Erhalt ist nicht zumutbar.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort