Rübo steht hinter Kahl

Der Bürgermeister weist die Vorwürfe in der Denkmal-Debatte gegen „seinen“ Beigeordneten zurück. Auch die CDU stützt den Chef des Baudezernates.

Rübo steht hinter Kahl
Foto: Reimann/Lübke

Kempen. Wenige Tage vor der Kommunalwahl ist die Debatte um das denkmalgeschützte Haus Peterstraße 20 endgültig zu einer Debatte um Stephan Kahl geworden. Nachdem es am Montag keine ausführliche Stellungnahme der Verwaltungsspitze zu den Vorwürfen gegen den Technischen Beigeordneten gab, meldet sich Bürgermeister Volker Rübo (CDU) nun doch per Pressemitteilung: „Ich bin der Überzeugung, dass das Verfahren korrekt verlaufen ist. Den Vorwurf gegen meinen Technischen Beigeordneten Stephan Kahl, er habe versucht, den Ausschuss zu täuschen, weise ich entschieden zurück.“

Rübo steht hinter Kahl
Foto: Lübke, Kurt (kul)

Mit diesem Vorwurf hatten sich SPD-Vorsitzender Jürgen Pascher und Grünen-Ratsherr Michael Rumphorst am Montag an die Presse gewandt: Kahl habe im Bau- und Denkmalausschuss nie über eine Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) gesprochen. Die Ausführungen des LVR, der die von der Stadt geplante Löschung des Hauses aus der Denkmalliste ablehnt, habe Kahl der Politik vorenthalten (die WZ berichtete). In der Verwaltungsvorlage war die LVR-Stellungnahme nicht zu finden. Laut Grünen und SPD hat Kahl auch nicht, wie von ihm geschildert, mündlich über das Schreiben des LVR informiert.

„Bei Redaktionsschluss zu dieser Vorlage hat die unterschriebene und damit autorisierte Stellungnahme der zuständigen Gebietsreferentin beim LVR, Julia Kollosche-Baumann, noch nicht vorgelegen. Diese wurde der Verwaltung nachweislich erst am Morgen des Sitzungstages (17. März 2014) per E-Mail zugesandt“, teilt Bürgermeister Rübo mit. Auch Stephan Kahl hatte bereits gegenüber der WZ erklärt, dass die Stellungnahme nicht mehr eingearbeitet werden konnte. Er sprach davon, dass die E-Mail am Tag vor dem Ausschuss (16. März) im Rathaus eingegangen sei.

Bei der „sogenannten Stellungnahme vom 6. März 2014“ handelt es sich laut Rübo lediglich um ein „nicht unterschriebenes Arbeitsexemplar“. Eine LVR-Sprecherin hatte gegenüber der WZ erklärt, dass an diesem Datum erneut die ablehnende Haltung per E-Mail ans Rathaus geschickt worden ist. Laut Rübo wurde das Papier „auf der Ebene der Sachbearbeitung vorab verschickt“. „Daher durfte das Arbeitsexemplar, das nur als ein Entwurf zu werten war, nicht in einer Vorlage Verwendung finden“, so der Bürgermeister.

Den Inhalt der Stellungnahme vom 17. März hätten Kahl und der Denkmalreferent der Stadt, Karl-Josef Schaaff, deshalb mündlich abends in der Ausschusssitzung wiedergegeben. Schriftlich sollen die Fraktionen die LVR-Ausführungen nun in Kürze bekommen, „um eine erneute Beratung im Bau- und Denkmalausschuss vorzubereiten“.

Auch die CDU-Fraktion sprang Stephan Kahl am Mittwoch zur Seite. „Mit Bedauern hat die CDU die Aussagen von Jürgen Pascher (SPD) und Michael Rumphorst (Grüne) zur Kenntnis genommen, die Stephan Kahl einen Täuschungsversuch des Bau- und Denkmalausschuss vorgeworfen hatten“, teilte CDU-Fraktionschef Wilfried Bogedain mit. „Unrichtige Darstellungen und persönliche Angriffe lassen sich auch durch Wahlkampf nicht rechtfertigen. Der Vorwurf des SPD-Vorsitzenden, der Denkmalausschuss sei falsch informiert worden, verwundert umso mehr, da Herr Pascher selbst gar nicht in der Sitzung anwesend war.“

Laut Bogedain widerspricht der Ausschussvorsitzende, Jürgen Klement (CDU), den Behauptungen, dass Kahl nicht mündlich über das LVR-Schreiben informiert habe. In den Vorbesprechungen zur Sitzung, an denen in der Regel der Ausschussvorsitzende und sein Stellvertreter — im konkreten Fall ist das Michael Rumphorst — teilnehmen, habe Kahl die LVR-Stellungnahme bereits erwähnt. „Herr Rumphorst hat an den Vorberatungen nicht teilgenommen. Offensichtlich hat er sich auch nicht nachträglich informiert“, so die CDU.

Abschließend wird Bogedain deutlich: „Die erhobenen Vorwürfe sind daher haltlos und offensichtlich bewusst falsch. Der eingeschlagene Stil wird seitens der CDU scharf verurteilt.“

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