Denkmal Zeche: RAG hält am Abriss fest

Die Eigentümerin der Tönisberger Anlage hat bei der Stadt Kempen die Erlaubnis zum Abbruch beantragt. Nun werden die beteiligten Behörden das weitere Vorgehen prüfen.

Denkmal: Zeche: RAG hält am Abriss fest
Foto: Lübke

Tönisberg. Die Immobiliengesellschaft der Ruhrkohle AG (RAG) zeigt sich wenig beeindruckt: Trotz des Denkmalschutzes hält das Unternehmen daran fest, die Gebäude der Tönisberger Zeche abreißen zu wollen. Per Brief hat die RAG als Eigentümerin bei der Stadt Kempen eine „denkmalrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung der Objekte“ beantragt. Diese ist notwendig, um die bestehende Abbruchgenehmigung, die bereits durch die Stadt erteilt worden war, trotz des seit 24. Februar bestehenden Denkmalschutzes in die Tat umzusetzen.

Wie schon Ende Februar gegenüber der WZ angekündigt, hält der Konzern den Erhalt der drei Zechengebäude — Förderturm, Maschinenhaus und Schachthalle — für nicht zumutbar.

Die RAG beruft sich dabei auf eine „gefestigte Rechtssprechung“ des Oberverwaltungsgerichts (OVG): Demnach ist „die Erhaltung oder Nutzung eines Denkmals in der bisherigen oder in einer anderen zulässigen Weise für den Eigentümer im Allgemeinen wirtschaftlich unzumutbar, wenn er das Denkmal auf Dauer nicht aus den Erträgen des Objektes finanzieren kann“. „Wenn sich das Denkmal also auf Dauer nicht selbst trägt“, ergänzt die RAG in ihrem Schreiben an die Stadt Kempen.

Für die Zechengebäude fehlt nach Angaben der RAG jegliche Nutzungsperspektive. Zudem seien seit 15 Jahren keine „Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen“ erfolgt. „Die Gebäude wurden nicht beheizt, so dass sich alle Objekte in einem ausgesprochen schlechten Zustand befinden“, so der Konzern.

Der finanzielle Aufwand, um die Gebäude „verkehrssicherungs- und ordnungspflichtig“ zu sanieren, sei zu hoch. „Darüber hinaus ist die RAG als subventioniertes Unternehmen nicht berechtigt, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für betrieblich nicht benötigte Gebäude und Anlagen zu verausgaben.“

Sollte die Stadt Kempen die Erlaubnis zum Abbruch nicht erteilen, will die RAG die Zeche loswerden: „Hiermit stellen wir hilfsweise den Antrag zur Übernahme der Denkmale am Standort Niederberg 4 durch die Stadt Kempen.“ In solchen Fällen besteht nämlich die Möglichkeit, dass der Inhaber einer denkmalgeschützten Immobilie seinen Besitz an eine Kommune übertragen kann. „Paragraf 31 des Denkmalschutzgesetzes sieht so eine Lösung vor“, hatte Kempens Technischer Beigeordneter Stephan Kahl im Februar gegenüber der WZ erklärt.

Kahl wird der Kempener Politik am 20. April im Denkmalausschuss die Sachlage erläutern. Die Stadt werde den Antrag der RAG „genauestens prüfen“. Dies will Kahl mit allen beteiligten Stellen gemeinsam tun.

Dabei will die Verwaltung auch berücksichtigen, „realistische Perspektiven“ für die Zechengebäude zu prüfen. Dazu bereitet die Stadt nach eigenen Angaben ein „Spitzengespräch“ vor. Teilnehmen sollen Vertreter des NRW-Bauministeriums, der RAG, des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), der Bezirksregierung, des Kreises Viersen, der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur als möglicher Geldgeber und der Stadt.

Die Gebäude, die NRW-Bauminister Michael Groschek Ende Februar per Erlass zu Denkmälern erklärt hatte, werden die Behörden also noch einige Zeit beschäftigen. Bis eine Entscheidung feststeht, bleibt die Zeche auf jeden Fall stehen. Die RAG teilt mit: „Von unserer bestandskräftigen Abbruchgenehmigung werden wir bis zur Beendigung des Verfahrens keinen Gebrauch machen.“

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