Brandstiftung: 16 Monate auf Bewährung

Das Amtsgericht in Krefeld verurteilt einen 34-Jährigen, der zwei Brände in Nettetal gelegt hat. Der Viersener legte ein Geständnis ab.

Brandstiftung: 16 Monate auf Bewährung
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Lobberich/Viersen/Krefeld. Mit fast 1,5 Promille im Blut hat ein 34-jähriger Mann aus Viersen versucht, gleich zwei Feuer in Nettetal zu legen. Dass er damit die Bewohner von 60 Wohnungen in Gefahr gebracht hat, schien ihm dabei egal gewesen zu sein. Am Dienstag musste er sich vor dem Amtsgericht Krefeld wegen Brandstiftung sowie Alkohol am Steuer verantworten. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist.

Der Angeklagte hatte gestanden, am 21. Juli 2012 das Holz einer Kellertür in einem Wohnhaus an der Fasanenstraße in Lobberich angezündet zu haben. Glück für die Bewohner: Das Feuer griff auf einen Verteilerkasten aus Kunststoff über, wodurch der Fernsehempfang ausfiel. Deshalb wollte eine Bewohnerin des Hauses mit 30 Wohnungen nach der Ursache suchen. Doch bereits beim Öffnen der Kellertür schlug ihr eine dichte Rauchwolke entgegen. Die Zeugin alarmierte sofort die Feuerwehr, die den Brand löschen konnte.

Gegen 21 Uhr des selben Tages zündelte der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte Angeklagte in einem Nachbarhaus weiter — ebenfalls in der Fasanenstraße. Die Vorgehensweise blieb die selbe: Mit einem Feuerzeug setzte der 34-Jährige eine Kellertür aus Holz in Brand. Wieder riskierte er dabei — so die Anklage — das Leben der Bewohner von 30 Wohnungen. Auch in diesem Fall bemerkte ein Zeuge den Brand rechtzeitig, so dass die Feuerwehr ihn löschen konnte, bevor größerer Schaden entstand.

Gestoppt wurde der Viersener dann von der Polizei: Die erwischte ihn, als er am selben Abend mit einem Motorroller in der Nähe der Fasanenstraße unterwegs war. Zunächst fiel den Beamten auf, dass der Roller nicht — wie die gesetzlich vorgeschrieben — haftpflichtversichert ist. Doch auch das Verhalten des Angeklagten muss den Polizisten ungewöhnlich vorgekommen sein, denn sie ordneten eine Blutentnahme auf der Wache an. Die gegen 23 Uhr entnommene Blutprobe ergab einen Promillewert von 1,45.

Das Amtsgericht Krefeld verurteilte den Viersener zu einer Haftstrafe von 16 Monaten. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass der 34-Jährige bereits im Polizeiverhör ein Geständnis abgelegt hatte. Außerdem ist der Mann nicht vorbestraft. Die Freiheitsstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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