Regeln beim Kampf gegen Schnee

Stadt schreibt Eigentümern im Winter einige Aufgaben zu.

Nettetal. Der Winter steht vor der Tür. Das bedeutet für viele Anlieger, dass neben der Gehwegreinigung auch der Winterdienst zu erledigen ist. Gehwege sowie kombinierte Fuß- und Radwege sind nach Angaben der Stadt Nettetal in einer Breite von rund 1,50 Meter vom Schnee zu räumen und zu bestreuen.

Gestreut werden darf dabei aber nur mit abstumpfenden Mitteln, also mit Sand oder Granulat.

Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist in Nettetal, wie in vielen anderen Kommunen auch, verboten. Ausnahmen gelten für Treppen, Stufen, Rampen, bei starkem Gefälle und auf Brückenauf- oder Abgängen sowie bei Eisregen.

Die Räum- und Streupflicht besteht für Gehwege vor den Grundstücken grundsätzlich in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr. Der gefallene Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen erst am nächsten Tag entfernt werden: werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.

Der Schnee soll in Richtung Fahrbahn geschippt werden, sodass Fußgänger und Autofahrer nicht behindert werden.

Die komplette Straßenreinigungssatzung steht im Internet. Weitere Infos gibt es unter Telefon 02153/898 22 02.

Infos im Internet:

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