Unbefristet in die Psychiatrie

Ein 32-Jähriger hatte im Juli 2010 in Lobberich seine Mutter mit einem Messer getötet. Laut einem Gutachten ist er schuldunfähig.

Lobberich/Krefeld. „Ich weiß nicht, wie ich so etwas tun konnte, ich habe meine Mutter geliebt.“ Mit diesen Worten begann ein 32-jähriger Angeklagter am Freitag seine Aussage vor dem Landgericht Krefeld. Er musste sich dafür verantworten, am 13. Juli 2010 in Lobberich seine 54-jährige Mutter mit neun Messerstichen getötet zu haben. Direkt zu Beginn erklärte der Vorsitzende Richter, dass der Tat eine schwere psychische Erkrankung zugrunde liege. Auch die Staatsanwältin ging davon aus, dass der Mann zur Tatzeit schuldunfähig war.

Der 32-Jährige berichtete am Freitag von seinem bisherigen Leben, das von einem intensiven Drogenmissbrauch geprägt war. Der ausgebildete Industriemechaniker gab an, seit seinem 18. Lebensjahr regelmäßig Haschisch, Ecstasy, Speed und psychogene Pilze zu sich genommen zu haben. 2000 wurde er wegen seiner Abhängigkeit in der Fachklinik Fredeburg im Sauerland behandelt. Dort brach bei ihm eine Psychose aus.

In den folgenden Jahren wurde der Angeklagte immer wieder in der LVR-Klinik in Süchteln sowie im Hof Sondern in Wuppertal behandelt. Er unternahm zudem mehrere Suizid-Versuche. 2010 nahm er verstärkt Drogen ein und entwickelte einen religiösen Wahn. Die Medikamente zur Eindämmung der Psychose setzte er ab.

Am Tattag besuchte der damals 31-Jährige seine Mutter. „Ich habe sie gefragt, ob sie Schuld an meinem Leben hat“, erinnert er sich. Die 54-jährige habe dies bejaht. Daraufhin sei er wütend geworden und habe gefragt, ob er ihr das Genick brechen dürfe. „Das hat nicht geklappt, also habe ich ein Messer aus der Küchenschublade genommen.“

Die Mutter flüchtete, ihr Sohn lief hinterher und stach ihr in den Rücken. Ihr im selben Haus lebender Schwiegersohn hörte die Schreie und ging dazwischen. Die 54-Jährige kam ins Krankenhaus. Trotz Notoperation starb sie drei Tage später an ihren schweren Verletzungen.

Ein Psychiater hatte den Angeklagten am Tag nach der Tat untersucht. „Er hatte eine akuten psychotischen Schub“, sagte der Sachverständige am Freitag. Es habe sich bestätigt, dass der junge Mann an einer chronischen Schizophrenie leidet und daher schuldunfähig ist. Die Erkrankung sei zwar langfristig behandelbar, es bestehe aber jederzeit eine Wiederholungsgefahr.

„Diese Tat ist ganz klar das Ergebnis eines Krankheitsverlaufs“, sagte der Vorsitzende. Er ordnete an, dass der Angeklagte zunächst unbefristet in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

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