15 Jahre Haft für Schwalmtaler Frauenarzt

Der frühere Gynäkologe wurde nun in den USA verurteilt, weil er dort eingereist war, um Sex mit Kindern zu haben.

Schwalmtal/Cleveland. Das erwartet harte Urteil ist gefallen. In der Nacht zu Samstag verurteilte ein Gericht in Ohio einen früheren Frauenarzt aus Schwalmtal (63) zu 15 Jahren Haft. Der Mann, der zuletzt in Leipzig gemeldet war, hatte sich im August schuldig bekannt, dass er in die USA gereist ist, um Sex mit Kindern zu haben. Dabei war der Mediziner US-Ermittlern in eine Internet-Falle getappt.

Anders als in Deutschland dürfen die Behörden in den USA Lockvogel-Angebote machen. Der Arzt hatte sich erkundigt, soll dann aber, wie sein Anwalt vor dem Urteil verlauten ließ, Abstand von seinem Ansinnen genommen haben. Erst als er eine Weihnachtskarte von dem angeblichen „Reisebüro für Lustreisen“ erhalten habe, in der man ihn gefragt habe, wie es denn nun mit seinem Interesse aussehe, soll er die Reise gebucht haben.

Den ersten E-Mail-Kontakt zu den verdeckten Ermittlern gab es im Juni 2010, am 1. April reiste der Arzt in die USA. Er hatte eine Anzahlung von 100 Dollar geleistet und zahlte, als ihn die Agenten am Flughafen abholten, 1600 Dollar in bar. Daraufhin wurde er festgenommen. „Die Details in diesem Fall zeigen eine geheime Welt, die unser wertvollstes Gut betrifft — unsere Kinder“, sagte Staatsanwalt Steven Dettelbach in seinem Plädoyer.

Chefermittler Brian Moskowitz fügte hinzu: „Diese verdeckte Operation zeigt, welchen langen Atem diejenigen beweisen, die Sex mit Kindern haben wollen — auch wenn das bedeutet, dass sie um die halbe Welt fliegen müssen. Auch hohe Haftstrafen schrecken sie nicht ab.“ Man werde auch weiterhin auf diese Art ermitteln, um noch mehr dieser Männer festnehmen zu können.

Als im Ausland verurteilter Deutscher könnte der Arzt den Antrag stellen, seine Haftstrafe in Deutschland zu verbüßen. Dann müsste eine Strafvollstreckungskammer im jeweilig zuständigen Bezirk darüber entscheiden. Da käme sein letzter Wohnsitz Leipzig in Betracht. „Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, der Mann einen Antrag gestellt hätte, den sowohl Deutschland als auch die USA befürworten, liegt die Bearbeitungszeit im Jahresbereich“, sagt Hans Jagenlauf, Sprecher des Landgerichts Leipzig. „Der letzte Fall, den wir aus den USA übernommen haben, dauerte vier Jahre.“ Sollte er nach Sachsen zurückkommen, so Jagenlauf weiter, wäre aber Torgau und nicht Leipzig zuständig — wegen der Höhe der Strafe.

Der Arzt könnte aber auch — wegen familiärer Bindungen — den Antrag stellen, nach Nordrhein-Westfalen gebracht zu werden. Unklar ist bislang, ob ein solcher Antrag überhaupt eine Aussicht auf Erfolg hätte.

Denn die Tat, die er begangen hat, ist in Deutschland nicht strafbar. Weder dürfen hier Ermittler Lockangebote machen, noch ist die Absichtserklärung mit Kindern Sex haben zu wollen, hier unter Strafe gestellt. Und selbst wenn das Vergehen auch in Deutschland als sexueller Missbrauch gewertet würde, läge die Höchststrafe deutlich unter den in den USA verhängten 15 Jahren — die dort die Mindeststrafe sind.

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