Gefahr für Allgemeinheit:Mann muss in Psychiatrie

43-Jähriger hatte Radfahrerin attackiert.

Nettetal. Das Landgericht Krefeld hat am zweiten Verhandlungstag die dauerhafte Unterbringung eines Nettetalers in einer Psychiatrie angeordnet. Weitere Straftaten und eine Gefährdung der Allgemeinheit wären andernfalls zu erwarten. Der 43-Jährige hatte im vergangenen März in Lobberich eine Fahrradfahrerin attackiert. Einen Mitbewohner im Asylantenheim erschreckte er bereits 2012, als er ihn mit einem Messer bedrohte.

Längere Zeit hatte der Mann bis dahin auf der Straße gelebt. In einem Hauseingang schlief er, sein Bündel mit persönlichen Gegenständen hatte er immer dabei. Vor Gericht machte er zeitweilig einen abwesenden Eindruck.

Nach Deutschland war der Mann schon 2002 gekommen. Der Asylantrag wurde seinerzeit allerdings abgelehnt. Daraufhin tauchte er unter und hielt sich illegal in Deutschland auf. Nach Jahren sei er hier geduldet worden, hieß es nun vor Gericht.

Im Asylbewerberheim hatte er bald den Ruf, „krank und verrückt“ zu sein. Mitbewohner hätten Angst vor ihm gehabt, sagte ein 23-jähriger Zeuge, den der Angeklagte 2012 mit einem Messer aus seiner Küche vertreiben wollte. Dabei sei nur seine Kochplatte kaputt gewesen. Er habe deswegen die des Angeklagten genutzt. Der sei damit nicht einverstanden gewesen und griff zum Messer. Der Zeuge hatte solche Angst, dass er die Polizei rief. Die Beamten konnten sich allerdings kein Bild über den Vorfall machen. Es habe relativ häufig Einsätze in der Unterkunft gegeben, berichteten sie. Am Tatabend habe sich die Situation beruhigt.

Eine 51-jährige Frau schockierte der Mann wohl weitaus schwerer. Im März war sie in der Lobbericher Innenstadt mit dem Fahrrad unterwegs, als der Beschuldigte sie grundlos attackierte. Der Polizei sagte er, die Frau habe ihn mit dem Licht ihres Fahrrades geblendet. Bei zufälligen Begegnungen später habe er ihr wiederholt Gewalt angedroht.

Wegen seiner Krankheit kann er nicht zur Rechenschaft gezogen werden, hieß es nun. Um ähnliche Taten zu verhindern, wird er untergebracht.

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