Lkw-Kontrollen mit Bußgeldern und Anzeigen

Mautgebühren wurden nicht bezahlt, die Ruhezeiten nicht eingehalten.

Niederrhein. Einem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, zahlreiche Strafverfahren wurden eingeleitet, Bußgelder verhängt: Eine lange Mängelliste erstellten Polizei, Zoll und Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr nach einer gemeinsamen Lkw-Kontrolle im Raum Kleve.

Dabei wurden insgesamt 163 Transporter überprüft. Festgestellt wurden unter anderem 46 Ordnungswidrigkeiten wegen des Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten, mangelhafter Ladungssicherung und überhöhter Geschwindigkeit. Einem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, weil er die Wochenruhezeiten nicht eingehalten hatte. Hinzu kamen zwei Strafanzeigen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Betrugs. Ein niederländischer Lkw-Fahrer besaß einen gültigen Führerschein.

In fünf Fällen war die Lkw-Maut nicht bezahlt worden. Allein gegen ein osteuropäisches Unternehmen bestehen nun Forderungen von 7500 Euro, weil in 63 Fällen gegen die Mautpflicht verstoßen worden war. In einem weiteren Fall wurde ein Strafverfahren eröffnet, weil ein niederländisches Unternehmen seine Fahrzeuge mit steuerbegünstigtem Heizöl betankt hatte. rb

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