Öffentlicher Prozess: Hinrichtung im Theater

Kriminalität in den Zeiten der Römer: Um Verbrechen und Strafen geht es im Archäologischen Park Xanten.

Niederrhein/Xanten. Das alte Rom war ein gefährliches Pflaster: Von Mundraub bis Mord reichten die kriminellen Umtriebe im Römischen Reich vor 2000 Jahren. Das Römermuseum in Xanten zeigt vom 8. Juli bis 12. Februar 2012 in einer Sonderausstellung Verbrechen und Strafen bei den Römern. Zu sehen sind unter anderem Handschellen und Ketten, die sterblichen Überreste von Mordopfern und Hingerichteten sowie Papyrus-Schriftstücke aus dem römischen Ägypten.

Wegelagerer und Banditen lauerten überall im Römischen Reich, so die Erkenntnis der Archäologen. „Erschlagen von Räubern“ ist eine häufige Inschrift auf Grabsteinen. Die Rechtsprechung sah in römischer Zeit aber oft anders aus als heute. So konnte die Vergewaltigung einer verheirateten Frau mit dem Tod bestraft werden. Wurde eine Sklavin von einem Fremden vergewaltigt, konnte ihr Herr den Täter nur auf Schadensersatz wegen Sachbeschädigung verklagen. Der Besitzer selber durfte mit seinen Sklavinnen und Sklaven machen, was er wollte.

Ehebruch galt als anzeigepflichtiges Verbrechen. Völlig unbefangen ging man hingegen mit pornografischen Darstellungen um. Sie waren überall präsent: phallische Amulette, eindeutige Szenen in Wandmalereien, auf Tonlampen oder Graffiti — die Menschen der Antike nahmen daran keinen Anstoß.

Viele Opfer von Betrug und Diebstahl suchten von Rache beseelt Zuflucht in okkulten Praktiken. Auf Fluchtäfelchen ritzten die Menschen ihre Verwünschungen. „Lösche ihn aus mit Gift“ wird eine Gottheit aufgefordert, um den Diebstahl eines Teppichs zu bestrafen.

Auch unliebsame Nebenbuhler oder lästige Nachbarn verfluchte man so. Wie hoch die Wogen kochen konnten, zeigt die oft unflätige Sprache: „Auf dass er weder urinieren, kacken, reden, schlafen oder wachen kann, weder Wohlergehen noch Gesundheit hat!“, lautet ein römischer Fluch.

Korruption gehörte zum politischen Tagesgeschäft. Besonders gefährlich für den römischen Staat war aber das Geldfälschen. Unzählige Funde von Falschmünzerförmchen verdeutlichen, wie verbreitet dieses „Handwerk“ war. Kein Wunder, dass darauf die Todesstrafe stand.

Die Justiz machte mit Verbrechern meist kurzen Prozess. Haftstrafen gab es nicht. Verurteilte erwartete eine Geldstrafe, Verbannung, Schinderei in den Bergwerken oder der Tod. Besonders grausam war das Zerfleischen durch wilde Tiere oder die Kreuzigung. Zur Abschreckung vollstreckte man Hinrichtungen gerne öffentlich in Amphitheatern. Damals wie heute übte das Verbrechen eine besondere Faszination auf die Menschen aus.

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