Von Jerome Reinartz
Das Amtsgericht Krefeld hat am Montag einen 46-jährigen Brüggener verurteilt. Eine Rentnerin hatte 60 000 Euro verloren.
Der Betrüger ließ das Geld seiner Kunden auf das Konto seiner Lebensgefährtin leiten. Für dieses besaß er eine Vollmacht.
Niederrhein. Jahrzehntelang kannten Anleger und Versicherte Thomas K. (Name geändert) aus Brüggen als seriösen Versicherungsvertreter und vertrauten dem 46-Jährigen. Doch von 2005 bis zu seinem Rauswurf als Vertreter einer Versicherung 2009 hat K. in seinem Krefelder Büro rund 150 000 Euro an Kundengeldern veruntreut und fälschte mehrfach Dokumente, um den Betrug nicht auffliegen zu lassen.
Grund sollen Steuerschulden gewesen sein
Dafür wurde der Brüggener am Montag vor dem Amtsgericht Krefeld zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. „Es tut ihm ausgesprochen leid. Seine finanziell schwierige Situation hat ihn dazu getrieben“, erklärte der Anwalt des nicht vorbestraften Mannes zum Prozessauftakt.
Ein hoher Berg an Steuerschulden habe Thomas K. erdrückt, der seine mitangeklagte Lebensgefährtin entlastete. „Sie wusste gar nichts.“ Auf das Konto der 49-Jährigen, für das K. eine Vollmacht besaß, ließ der Betrüger das Geld seiner Kunden leiten. Diese glaubten, der Versicherungskaufmann lege ihr Geld gewinnbringend an oder dass ihre Prämienzahlungen an die Versicherung weitergeleitet würden.
Verurteilter muss Entschädigungen zahlen
Einige der Betrogenen wurden von der Versicherung entschädigt, andere standen vor den Scherben ihrer Existenz. Eine 65-jährige Zeugin gab K. ihr gesamtes Erspartes – rund 60 000 Euro. „Immer wieder hat er mich vertröstet“, erzählte die Rentnerin mit bebender Stimme.
Als die Frau realisierte, dass es ihr Geld weg war, stand sie vor dem Ruin. „Zeitweise hatte ich kein Geld für eine Scheibe Brot.“ K. muss diese Frau nun mit einer jährlichen Zahlung von 6000 Euro entschädigen.
Dem Zeugen P. hatte der Verurteilte eine dicke Rendite von acht Prozent auf seine 40 000 Euro versprochen. „Ich habe ihm einfach geglaubt“, sagte der Mann. 4000 Euro sollen nach Anweisung des Gerichtes nun jährlich an den Geschädigten fließen.
Thomas K. steht vier Jahre unter Bewährung. Die Staatsanwältin hatte drei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert: „Das Geld ist weg, wofür auch immer.“ Denn es standen auch Vermutungen im Raum, die Thomas K. eine Spielsucht unterstellten. Sein Verteidiger wollte nicht auf Spekulationen eingehen und unterstrich, sein Mandant sei „vom Finanzamt in die Knie gezwungen worden“. Einen Freispruch gab es für die Lebensgefährtin.
