Sexistische Äußerungen: Kündigung von Jugendsamtleiter rechtens

Kreis Viersen/Düsseldorf (dpa) -Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat die fristlose Kündigung des Jugendamtsleiters im Kreis Viersen nach sexistischen Äußerungen bestätigt. Das Gericht erklärte am Donnerstag, nach der Beweisaufnahme sei die Kammer überzeugt, dass der Kläger durch sexuell grenzüberschreitende Äußerungen seine Pflichten als Jugendamtsleiter erheblich verletzt habe.

Die fristlose Kündigung vom Januar 2011 sei wirksam. Wegen der Gesamtheit aller bewiesenen Äußerungen sei eine vorherige Abmahnung nicht nötig gewesen (Az.: 5 Sa 684/11). In der Vorinstanz hatte das Arbeitsgericht in Krefeld noch die Kündigung für unwirksam erklärt und dem geschassten Mann fast 44 000 Euro Abfindung zugesprochen.

Der Arbeitgeber beharrte jedoch auf dem fristlosen Rauswurf nach zweijähriger Tätigkeit: Der Mann sei charakterlich für das Amt ungeeignet. Zuvor hatte der 46-Jährige bei einem anderen Jugendamt am Niederrhein gearbeitet. „Wir wären durch alle Instanzen gegangen“, bekräftigte der Sprecher des Kreises Viersen, Axel Küppers.

Das Landesarbeitsgericht hatte als Zeugen mehrere Mitarbeiter und Pädagogen des Kreisjugendamtes gehört. Sie hatten übereinstimmend ausgesagt, dass sich der damalige Vorgesetzte bei verschiedenen Gelegenheiten in ihrer Anwesenheit abschätzig und sexistisch über Kolleginnen und eine 16-jährige Klientin geäußert habe.

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