Das lange Verfahren um Lothar Vauth

Dem Rechtsanwalt und früheren Politiker wird seit fast zwei Jahren unter anderem Betrug vorgeworfen. Doch eine Anklage ist immer noch nicht erhoben.

Niederrhein. Der Spruch ist abgedroschen, und manchmal bekommt man Zweifel, ob er wirklich richtig ist: Justizias Mühlen mahlen langsam, aber fein. Der Fall des Rechtsanwalts Lothar Vauth aus Tönisvorst, Chef einer großen Krefelder Kanzlei, dem unter anderem Betrug vorgeworfen wird, ist so einer.

Im Februar 2009 wurde der damalige SPD-Landratskandidat für den Kreis Viersen angezeigt, die Polizei ermittelte. Seit neun Monaten liegt ihr Abschlussbericht bei der Staatsanwaltschaft. Seither bewegt sich scheinbar nichts. Die WZ fragte Klaus-Dieter Menden, Pressestaatsanwalt des Landgerichtes Krefeld, nach dem Fortgang des Verfahrens.

"Der Kollege ist dabei", sagt Menden. Über den konkreten Fortschritt könne er nichts sagen. Was dauert denn so lange? Es heißt, die Polizei habe gründlich vorermittelt, seit einem dreiviertel Jahr rühre sich nichts. "Das muss genau überlegt werden. Natürlich sehen Sie nichts. Aber definitiv ist die Akte in Arbeit", verteidigt Menden den ermittelnden Oberstaatsanwalt Emmrich.

Die Frage, wo es konkret hakt, beantwortet Menden ausweichend. "Es ist halt die Menge, die zu bearbeiten ist", erklärt er und verweist auf gut 100 Aktenordner. Und schließlich habe jeder Staatsanwalt mehr als nur eine Sache zu bearbeiten.

Nach der WZ vorliegenden Informationen gibt es einen Haftbefehl gegen Vauth, der in der Schublade des ermittelnden Oberstaatsanwaltes liegt. Stimmt das? "Dazu sage ich nichts", reagiert Menden.

Mittlerweile soll Vauth eingeräumt haben, Geld von einem Anderkonto entnommen zu haben. Reicht das nicht schon für eine Festnahme aus? "Da müssten wir Anhaltspunkte haben, dass Herr Vauth sich dem Verfahren entzieht", erklärt Menden. Die gebe es aber nicht, er sei für die Justizbehörden gut erreichbar.

Vauth befindet sich seit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung. Könnte dies den juristischen Tatbestand der "Flucht in Krankheit" erfüllen? Noch während der ersten Tage nach der Anzeige soll der frühere Tönisvorster Karnevalsprinz telefonisch aus dem Urlaub angekündigt haben, er sei jetzt wohl erst einmal längere Zeit krank. Das war vor eineinhalb Jahren. "Das ist doch kein Haftgrund", sagt Menden.

In Juristenkreisen wird spekuliert, dass die Strategie der Verteidigung darauf abzielen könne, dass das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt werden könnte (§ 205 Strafprozessordnung). Das bringe nichts, erklärt Menden. "Sie müssen die Ermittlungen ja später wieder aufnehmen."

Und Bedrohung von Zeugen, hat es die gegeben? "Wenn das so sein sollte, spielte das schon eine Rolle", sagt Menden.

Können Fristen verstreichen, um eine Anklage zu erheben? Das geschehe nicht so schnell, beeilt sich Menden zu erklären. Wann glaubt er, dass der Prozess starten könne? Eine Prognose wage er nicht mehr. Noch im August hatte Menden erklärt, dass die Verfahrenseröffnung vielleicht erst im Jahr 2011 sein werde.

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