Sieben Jahre Haft wegen Raubes in Tönisberg

Landgericht verurteilt Italiener. Er wird die Strafe in der Heimat absitzen.

Sieben Jahre Haft wegen Raubes in Tönisberg
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Tönisberg/Krefeld. Weil er bei dem Überfall auf eine Werkstatt in Tönisberg besonders schäbig und mit brutaler Gewalt gegen eine seinerzeit 48-jährige Frau vorgegangen war, verhängte das Krefelder Landgericht eine siebenjährige Haftstrafe gegen einen 34-jährigen Italiener. Das Gericht verurteilte S. wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Damit kam die Kammer dem Antrag der Staatsanwältin nach. Der Verteidiger hatte lediglich um ein milderes Urteil gebeten, weil sein Mandant reuig und geständig sei und sich in Italien ein unbescholtenes Leben aufgebaut habe.

Der Angeklagte war nach der Tat vor vier Jahren in sein Heimatland geflüchtet und erst im Mai diesen Jahres dort festgesetzt und nach Deutschland ausgeliefert worden. Zwar seien sein Geständnis und auch seine Entschuldigung an das Opfer positiv aufgenommen worden, so der Richter. Aber wegen der Aussagen seiner bereits ebenfalls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Mittäter aus Essen und Gelsenkirchen sowie der Schilderungen des Opfers sei die Beweislast gegen ihn ohnehin schon erdrückend gewesen.

So gilt es als erwiesen, dass S. zusammen mit den beiden anderen Männern im März 2010 eine Werkstatt in Tönisberg überfallen und dabei die Ehefrau P. des Besitzers angriff, ihr sexuelle Gewalt und Sprengladungen androhte, mit einem Pistolenknauf in den Nacken schlug und sie fesselte. Während ein Täter vor dem Gelände im Auto wartete und der andere Mann in den Nebenräumen Bargeld und Goldbarren im Wert von rund 12 000 Euro erbeutete, war S. derjenige, der die Frau in Schach hielt. Später ließen die Täter sie gefesselt am Boden liegen und flüchteten.

Die Männer flogen auf, weil einer von ihnen DNA-Spuren zurückließ. Die Frau, die schon bei den Verhandlungen gegen die Mittäter des Italieners vor Gericht aussagen musste, leidet bis heute unter Angstzuständen. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird S. zur Haftvollstreckung nach Italien überstellt.

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