Straßenlärm Wie laut ist es auf der Nüss Drenk?

Bericht des NRW-Ministeriums sieht keine Lärmbelastung.

Straßenlärm: Wie laut ist es auf der Nüss Drenk?
Foto: Kurt Lübke

St. Tönis. Im Rahmen einer bundesweiten Verkehrszählung ist vor kurzem auch an der Straße Nüss Drenk die Zahl der Kraftfahrzeuge ermittelt worden. Anwohner klagen dort schon lange über Verkehrslärm und wilde Raser. Die Polizei macht regelmäßige Tempomessungen. In der „Lärmkartierung 2012“, über die am Mittwochabend der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Umweltausschusses diskutierte, ist von einer solchen Belastung allerdings nichts zu erkennen.

Auf der Lärmkarte des Ministeriums, die auch im Internet zu finden ist (www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de), endet der mit bis zu 65 Dezibel belastete Bereich an der Stadtgrenze. Datenmaterial liegt offenbar nur für das Krefelder Gebiet vor.

Nach Auskunft von Stadtplanerin Birgit Lufen gibt es dafür mehrere mögliche Erklärungen. Der abfließende Verkehr in Richtung Forstwald und Laschenhütte führe zu einem Rückgang der Belastung auf Tönisvorster Gebiet. Nach der letzten Lärmkartierung sei der Bereich Nüss Drenk — dort ist Tempo 50 vorgeschrieben — aus der Lärmbetrachtung herausgenommen worden. Zudem liege die Lärmkartierung jenseits der Stadtgrenze in Krefelder Zuständigkeit. Auf Tönisvorster Gebiet hat der Landesbetrieb gezählt.

„Der Fehler in der Kartierung ist schon lange bekannt“, erklärte der Ausschussvorsitzende Helge Schwarz der WZ. Er gehe davon aus, dass die aktuelle Zählung dies bestätige. Betroffen seien rund 100 Anwohner, die dem Lärm extrem ausgesetzt seien, da die Häuser unmittelbar an der Straße liegen. Für eine Lärmschutzwand oder etwas Ähnliches fehle dort der Platz. Durch Straßensperrungen auf Krefelder Gebiet habe insbesondere der Lkw-Verkehr aus Richtung Hückelsmay stark zugenommen.

Laut Lufen müsse man die Ergebnisse der aktuellen Verkehrszählung abwarten. Diese lägen wahrscheinlich noch in diesem Jahr vor. Mit den neuen Zahlen könne man dann die dritte Stufe des Lärmaktionsplans vorbereiten, die 2017 fertig sein soll. Alle fünf Jahre müssen diese Pläne erneuert werden.

Geeignete Maßnahmen zur passiven Lärmminderung, so Lufen, könnten Betroffene aber auch schon jetzt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW beantragen. Dafür gebe es ein Förderprogramm, zu dem sie selbst weitere Auskünfte erteilen könne: Tel. 02151/999 462. Helge Schwarz befürchtet allerdings, dass der Fehler in der Karte bei der Beantragung von Fördergeldern Probleme machen könnte.

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