Feuerwehr-Prozess: Dobbelstein hofft auf ein Ende

Das Landgericht spricht den suspendierten Viersener Feuerwehrchef frei. Staatsanwaltschaft will in die Revision gehen.

Viersen. Wilhelm-Josef Dobbelstein ist freigesprochen worden. Nach 18 Verhandlungstagen endete mit dem gestrigen Urteil der Berufungsprozess gegen den suspendierten Leiter der Viersener Feuerwehr.

Dem 56-Jährigen war in der Hauptsache Vorteilsnahme im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe der Einrichtung einer Atemschutzwerkstatt in der neuen Feuerwache vorgeworfen worden. Für Vergünstigungen beim Kauf zweier privater Tauchausrüstungen sollte Dobbelstein sich, so der Vorwurf, für die in Lübeck ansässige Firma Dräger eingesetzt haben. Die Verteidigung forderte Freispruch, die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Geldstrafe anstelle der in erster Instanz geforderten Bewährungsstrafe. Das Verfahren gegen den supendierten Feuerwehrchef dauert bereits sechs Jahre.

Richter Frank Rosso erklärte am Donnerstag, dass die Aussagen von zwei Hauptbelastungszeugen große Widersprüche aufwiesen, eine Straftat somit nicht nachweisbar sei. "Außerdem muss bei der rechtswidrigen Vorteilsnahme, um die es zuletzt in der Hauptsache gegangen war, eine so genannte Unrechtsvereinbarung getroffen worden sein", erklärte Joachim Banke, Sprecher des Landgerichts in Mönchengladbach. Bedeutet: Mindestens zwei Parteien müssen sich bei einer solchen Vorteilsnahme über den Rechtsbruch bewusst sein. Das konnte in der Verhandlung gegen Dobbelstein nicht nachgewiesen werden. Daher kam es zum Freispruch.

Wilhelm-Josef Dobbelstein feierte am Donnerstagabend den Freispruch mit seiner Familie. Zum Urteil selber wollte er sich nicht äußern, da dies noch nicht rechtskräftig sei. "Nur so viel: Ich bin sehr glücklich. Für meine Famile und mich waren die zurückliegenden Monate wie eine unerträgliche Tortur. Meine Frau, mein Sohn und auch mein Zwillingsbruder, der sich verbalen Angriffen ausgesetzt sah, hatten unter dieser Sache sehr zu leiden." Dobbelstein hofft, dass die Staatsanwaltschaft nicht in Revision geht.

Die hat dies jedoch bereits angekündigt. Banke: "Der Fall geht dann an das Oberlandesgericht nach Düsseldorf." Zunächst wird dort der Urteilspruch auf mögliche Rechtsfehler geprüft. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Für die Stadt kommentierte Beigeordneter Paul Schrömbges das Dobbelstein-Urteil am Donnerstagabend zurückhaltend: "Zunächst bedeutet das für die Stadt, dass das Urteil noch keine Rechtskraft hat. Es gilt nun abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht."

Da die Staatsanwaltschaft die Revision wählt, geht das Verfahren weiter. Hätte sie darauf verzichtet, dann hätte die Stadt das Disziplinarverfahren gegen Dobbelstein zu Ende gebracht. Für die Dauer des Strafverfahrens vor dem Mönchengladbacher Landgericht war das Disziplinarverfahren vor einer Düsseldorfer Spruchkammer ausgesetzt worden. Wie lange ein solcher Prozess dauern könnte, wusste auch der Beigeordnete nicht zu sagen: "Aber keine sechs Jahre mehr, das geht wesentlich schneller", meinte Schrömbges.

Auf die Frage, ob die Stadt bei einem für Dobbelstein ebenfalls günstigen Urteil im Disziplinarverfahren die Suspendierung aufheben müsse, er also wieder Feuerwehrchef werden könne, antwortete Paul Schrömbges: Das könne durchaus passieren.

Wegen der Länge des Verfahrens, das für den Zuschauer immer unverständlicher wurde, hatte die Stadt im vergangenen Dezember mit Frank Kersmann einen neuen Stellvertreter des Fachbereichsleiters für Feuerwehr und Zivilschutz (so Dobbelstein eigentlicher Titel) ernannt. Wegen Dobbelsteins Suspendierung führte damit Kersbaum die Viersener Feuerwehr. Unter den Feuerwehrleuten im Kreisgebiet gab es am Donnerstag keinen anderen Gesprächsstoff als das Urteil.

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