Kinderschänder Günter B. weggesperrt

Landgericht Mönchengladbach verurteilt Günther B. zu fünfeinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung.

Mönchengladbach. Nach einer Serie von Justizpannen war der Kinderschänder Günther B.(59) im Juli vom Oberlandesgericht Düsseldorf auf freien Fuß gesetzt worden. Seit Donnerstag sitzt er wieder hinter Gittern - möglicherweise für immer. Um 16.10 Uhr verkündete im Mönchengladbacher Landgericht Vorsitzender Richter Lothar Beckers das Urteil gegen den Mann, der mehrere Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren "in abscheulicher Weise" (Staatsanwalt Klaus Litzenburger) sexuell missbraucht hat: fünfeinhalb Jahre Freiheitsentzug und anschließende Sicherungsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert.

Gleichzeitig erließ Richter Beckers Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr - Günther B. sei "in hohem Maße gefährdet, weitere Straftaten zu begehen wie diejenigen, die Gegenstand der heutigen Verhandlung sind".

Allein schon die - zurückhaltende - Beschreibung dieser Straftaten in den Plädoyers von Staatsanwalt Klaus Litzenburger und Nebenklage-Vertreterin Gabriele Reinartz rief bei den Zuhörern Empörung und Entsetzen hervor. Einige Frauen im Zuhörerraum, darunter auch die Mutter eines der Opfer, schluchzten.

In einem vom Angeklagten wohl selbst aufgenommenen Video sei "erschütternd" zu sehen, wie ein damals erst elf Jahre altes Mädchen sexuell missbraucht wurde. Anwältin Reinartz in ihrem Plädoyer: "Sie hat versucht, sich dagegen zu wehren. Sie hat gespuckt, dann gewinselt und dann nur noch monoton ein Kinderlied gesummt, als alle Abwehr nichts mehr nutzte." Das Video war an einem der vorhergegangenen Verhandlungstage unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt worden.

Günther B. habe in dem 48Minuten dauernden Video "zahlreiche Spielarten des sexuellen Missbrauchs von Kindern" dokumentiert, sagte Vorsitzender Richter Beckers in seiner Urteilsbegründung. Vor allem aber habe das Video gezeigt, dass "mehr passiert ist als das, was da aufgezeichnet wurde". Dies habe auch die - ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgte - "äußerst glaubwürdige" Aussage eines der Opfer bestätigt.

Der Angeklagte habe den Mädchen schweren Schaden zugefügt, betonte Beckers: "Bei allen Kindern besteht die dringende Notwendigkeit einer Therapie." Die Kinder leiden unter Alpträumen und Essstörungen.

Günther B. verzog während der Worte des Richters keine Miene, blickte fast schon stoisch in den Raum. Ihm dürfte bewusst gewesen sein, dass er mit diesem Urteil möglicherweise nie wieder in Freiheit kommen wird: Zwar wird seine neunmonatige Untersuchungshaft auf die Gesamtstrafe von fünfeinhalb Jahren angerechnet, doch die Freiheitsstrafe geht anschließend nahtlos in die Sicherungsverwahrung über. Und dort steht frühestens nach drei Jahren eine Überprüfung an, ob die Sicherungsverwahrung fortgesetzt wird.

Allerdings wird sich voraussichtlich noch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen: Der Anwalt von Günter B. kündigte sofort nach der Urteilsverkündung gegenüber unserer Zeitung an, dass er gegen das Urteil Revision einlagen werde.

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