Polizei: „Allerhöchste Eisenbahn“ für Winterreifen

Rainer Schaepkens vom Verkehrsdienst gibt Tipps in Sachen Minusgrade und Pneus.

Kreis Viersen. Alle Jahre wieder und doch immer wieder wichtig: Welche Autoreifen sind für die gefährliche Kombination Kälte und Nässe geeignet? Rainer Schaepkens vom Verkehrsdienst der Kreispolizei Viersen (Foto) gibt Tipps zur Winterreifenpflicht: „Es ist wieder soweit — die im Norddeutschen Schietwetter genannte Witterung macht unsere Straßen zu Rutschbahnen. Nachts drohen bereits Minustemperaturen.“ Wer bisher auf schicken, breiten Alufelgen mit Sommerreifen unterwegs gewesen sei, für den sei es „allerhöchste Eisenbahn für Winterreifen“.

Die Details zur in Deutschland geltenden Winterreifenpflicht sind in der Winterreifen-Verordnung nachlesbar. Die Regelung sieht vor, dass Kraftfahrzeuge bei Schneematsch, Eis-, Schnee- oder Reifglätte nur mit sogenannten M+S-Reifen gefahren werden dürfen, also mit Reifen, deren Profil und Struktur so konzipiert ist, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.

„Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profil-Tiefen oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind als dies bei normalen Reifen der Fall ist“, so der Experte der Polizei.

M+S-Reifen sind durch ein entsprechendes Symbol mit den beiden Buchstaben oder das Bergpiktogramm mit Schneeflocke („Alpine Symbol“) gekennzeichnet. Soweit Ganzjahresreifen den Anforderungen der genannten Richtlinie entsprechen, sind sie ebenfalls mit dem M+S-Symbol versehen.

Die Kreispolizei betont, dass grundsätzlich alle Achsen des Kraftfahrzeugs über M+S-Reifen verfügen müssen. Diese Pneus allein an den Antriebsachsen sind ausreichend bei für die Personenbeförderung gebauten Kraftfahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen (außer Fahrersitz) und bei speziell für die Güterbeförderung gebauten Kraftfahrzeugen mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen.

Ausgenommen von der M+S-Reifenpflicht sind land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie Einsatzfahrzeuge (etwa der Feuerwehr), wenn es für diese keine entsprechende Bereifung gibt.

Wichtig für Motorradfahrer im Winter: „Da M+S-Reifen für zweirädrige Kraftfahrzeuge nicht in allen Fällen mit den entsprechenden Symbolen gekennzeichnet sind, obwohl sie die Anforderungen der Richtlinie erfüllen, werden die Reifenprofile im jeweiligen Einzelfall vor Ort geprüft“, sagt Polizist Rainer Schaepkens. Red

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