Asyl: Kritik an Heyes

SPD sieht mangelnde Initiative. CDU stellt viele Fragen.

Asyl: Kritik an Heyes
Foto: Reimann

Willich. Die Unterbringung von Flüchtlingen im ehemaligen Katharinen-Hospital bestimmt weiterhin die politische Diskussion in Willich. So hatte die CDU-Fraktion eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Darin wird unter anderem nach der immer wieder diskutierten Trinkwasserqualität Krankenhaus sowie nach der medizinischen Versorgung der künftigen Bewohner und der Sicherheit (Wachdienst) gefragt.

Die Verwaltung legte dazu am Mittwochabend im Rat Antworten der Bezirksregierung Arnsberg vor. Die für das Thema Flüchtlinge zuständige Behörde erklärt darin: „Zur Trinkwasserversorgung wird ein Fachgutachten eingeholt.“ Ergebnisse lägen noch nicht vor. An anderer Stelle heißt es, dass eine Sanitätsstation eingerichtet werde, „die vor allem die Zuführung von Patienten zu Ärzten und ärztliche Sprechstunden in der Einrichtung organisiert“. Zur Sicherheit nahm die Bezirksregierung wie folgt Stellung: „Es wird ein Sicherheitsdienst beauftragt. Die Standards für die Auswahl der Sicherheitsdienste sind nach den Vorfällen von Burbach verschärft worden.“

Auch die Willicher SPD hat sich ans Rathaus gewandt. Sie fordert Bürgermeister Josef Heyes (CDU) unter anderem auf, bei der Bezirksregierung darauf hinzuwirken, dass die Behörde eine Info-Veranstaltung anbietet. Die Stadt hat bereits organisatorische Unterstützung signalisiert.

SPD-Parteichef Dietmar Winkels kritisiert Heyes in einer Pressemitteilung: „Es ist toll, dass sich die ersten Ehrenamtlichen und Kirchenvertreter zusammengefunden haben, um sich auszutauschen und ihre Aktivitäten zu bündeln. Aber eigentlich hätten wir vom Bürgermeister erwartet, diese Initiative zu ergreifen.“ SPD-Ratsmitglied Sarah Bünstorf hebt die Via Stenden in Kerken als vorbildliches Beispiel für Zusammenarbeit hervor. Der dortige Bürgermeister habe aktiv Vertreter der Bezirksregierung, von Vereinen und Verbänden um sich versammelt, um Infos auszutauschen und Unterstützung für die Flüchtlinge zu organisieren. bos

Die gesamte Stellungnahme der Bezirksregierung zu den Fragen der CDU steht auf:

www.wz-niederrhein.de Zu den Fragen der CDU-Fraktion nimmt die Bezirksregierung (BR) Arnsberg, soweit derzeit möglich, wie folgt Stellung:

— Die BR Arnsberg beauftragt ein Betreuungsunternehmen mit der Betreuung der Asylsuchenden und Flüchtlinge in der Einrichtung. Die Verträge legen Standards zugrunde, die eine menschenwürdige Unterbringung und Betreuung ermöglichen. Vor der Inbetriebnahme einer Einrichtung werden der Zustand des Gebäudes und die Wasserversorgung kontrolliert und ggf. instand gesetzt. Zur Trinkwasserversorgung wird ein Fachgutachten eingeholt, ob die Trinkwasserversorgung den hygienischen Anforderungen genügt. Ergebnisse liegen noch nicht vor. - Über die zum Einsatz kommende Betreuungsorganisation ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden. Die Betreuung erfolgt mit Unterkunft und Vollverpflegung. - Die o.a. Standards sehen vor, dass eine Sanitätsstation eingerichtet wird, die vor allem die Zuführung von Patienten zu Ärzten und ärztliche Sprechstunden in der Einrichtung organisiert. Im Übrigen können die Flüchtlingen Ärzte ihrer Wahl aufsuchen. Das Land NRW trägt die Kosten einer notwendigen Versorgung. Das Impfschutzverfahren von Asylsuchenden und Flüchtlingen ist per Erlass des Innenministeriums geregelt.

— Es wird ein Sicherheitsdienst beauftragt. Die Standards für die Auswahl der Sicherheitsdienste sind nach den Vorfällen von Burbach verschärft worden. Es werden Sicherheitsdienste beauftragt, die diese Voraussetzungen erfüllen.

— Es kann nicht festgelegt werden, woher die Asylbewerber und Flüchtlinge kommen. Derzeit sind Hauptherkunftsländer Syrien und Serbien.

— Die Regelbelegung für die Einrichtung liegt bei 250 Personen.

— Die Aufenthaltsdauer hängt von der jeweiligen Gesamtlage ab. Im Regelfall sind es nur wenige Tage.

— Die Personen können sich frei bewegen. Wir sperren niemanden ein.

— Die Nutzung des Gebäudes wird erst einmal auf 6 Monate befristet.

— Der Stadt entstehen keine Kosten. Das Land trägt die Einrichtung und übernimmt dafür die Kosten.

— Das Objekt wird angemietet. Der Eigentümer erhält einen Mietzins.

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