Fall Georg K.: Gericht hat Verfahren erneut vertagt

Anfang April soll geprüft werden, ob der Geistliche nach Deutschland ausgeliefert wird.

Fall Georg K.: Gericht hat Verfahren erneut vertagt
Foto: NN

Willich/Kreis Viersen. Erneut ist das Verfahren gegen den aus Willich stammenden Pfarrer Georg K. vertagt worden. Der Geistliche muss sich in Brits bei Johannesburg verantworten, weil er sich Jungen genähert haben soll. Der Prozess läuft seit Jahren, genau so lange kommt er nicht von der Stelle. Das ist die schlechte Nachricht.

Die gute: Die Angelegenheit scheint sich tatsächlich dem Ende zuzuneigen. Bereits beim nächsten Termin am 3. April soll geprüft werden, wie mit dem deutschen Auslieferungsgesuch verfahren wird. Das hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag erklärt.

Genau genommen muss die südafrikanische Justiz zwei Fälle bearbeiten: Den des sexuellen Missbrauchs, der seit Jahren läuft. Hier könnte es zu einem Urteil kommen, Beobachter rechnen durchaus mit einem Freispruch. Weil aber die Vorwürfe in Deutschland viel schwerer wiegen, würde er mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht auf freien Fuß gesetzt, sondern käme in Auslieferungshaft. Die Krefelder Staatsanwaltschaft wirft ihm 37 Fälle von sexuellem Missbrauch vor, Georg K. hat diese auch bereits eingeräumt.

Bei der Verhandlung am Donnerstag verzettelten sich die Beteiligten in Verfahrensfragen: Wie soll die Auslieferung vonstatten gehen? Wer bucht die Flüge? Wer begleitet K. nach Deutschland? „Es ist alles unglaublich mühsam“, berichtet ein Beobachter. Mal angenommen, irgendwann ist der laufende Prozess tatsächlich zu Ende, K. landet in Auslieferungshaft. Und dann?

„Man teilt uns dann über die diplomatischen Wege mit, dass der Mann abgeholt werden kann“, sagt Axel Stahl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Krefeld. Dann würden ein oder zwei Polizeibeamte in Marsch gesetzt, die K. in Empfang nähmen und nach Deutschland brächten. „Üblicherweise würden wir das erledigen und nicht Polizisten aus Südafrika“, so Stahl.

Allerdings glaubt er nicht, dass K. gleich am 3. April geholt werden kann. „Erst muss das Gericht über die Auslieferung entscheiden. Wir brauchen einen Vorlauf von zwei bis drei Wochen“, sagt er. Wenn alles reibungslos laufe, könne K. Mitte bis Ende Mai nach Deutschland kommen.

Ganz sicher ist der Staatsanwalt dennoch nicht. Es habe schon Fälle gegeben, bei denen die Auslieferung um Jahre verzögert worden sei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort