FDP: No. 7 neben dem Wahlefeldsaal?

Neersen. Das negative Gerichtsurteil zur Weiterführung von Aktivitäten im Wahlefeldsaal hat bei der FDP keine Verwunderung ausgelöst. „Es ist zwar traurig für die Neersener Bevölkerung, aber es ist zumindest bis zu einem Berufungsverfahren eine unumstößliche richterliche Entscheidung, die man akzeptieren muss“, sagt Ratsherr Ralf Klein.

Dennoch böten die bisherigen Gespräche und Meinungsäußerungen der klagenden Partei, der Politik und der Vereine einen Spielraum für Lösungsansätze.

Klein: „Die klagende Partei hat den Verkauf des Hauses in Erwägung gezogen. Hierüber sollten sich Verwaltung und Klägerin austauschen. Würden sie sich über einen Verkauf einig, so müsste man eine sinnvolle Nutzung für das freie Objekt finden. Dies wäre gegeben, wenn das Jugendheim No. 7 dort ein dauerhaftes Domizil finden würde.“ Das dann frei werdende Objekt an der Virmondstraße könne anschließend durch die Stadt verkauft werden.

Aus Sicht der FDP könnten mit einer solchen Lösung mehrere Probleme gelöst werden. Fraktionschef Hans-Joachim Donath: „Einerseits bietet sich für die Klägerin die Chance, ihr belastetes Objekt ordentlich zu veräußern, zum anderen käme durch die städtische Nutzung des Objektes keine private Lärmbelästigung mehr zustande, da das Jugendheim um 22 Uhr ohnehin seine Pforten schließt.“

Unter diesen Voraussetzungen wäre nach der schriftlichen Urteilsbegründung zu prüfen, wie eine neue Baugenehmigung für den Wahlefeldsaal gestaltet werden könne. Laut Klein könnte der neu gestaltete Minoritenplatz durch diese Lösung zudem zu einem wirklichen Ortszentrum werden. Red

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